Umfrage zur steuerfreien Wohnungsüberlassung
Ziel der Umfrage ist es, die Praxistauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls Reformbedarf zu erkennen.

Das Bundesfinanzministerium lässt derzeit die steuerliche Regelung zur steuerfreien Wohnungsüberlassung (§ 8 Abs. 2 S. 12 EStG) evaluieren. Ziel ist es, die Praxistauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls Reformbedarf zu erkennen.
Die Vorschrift regelt, dass der Ansatz eines Sachbezugs bei der Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber unterbleibt, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete beträgt und die Miete nicht über 25 Euro/qm liegt (jeweils ohne Betriebskosten). Folglich liegt dann kein geldwerter Vorteil vor und die Wohnungsüberlassung kann steuerfrei erfolgen. Die Regelung ist seit 2020 anwendbar.
Für Handwerksbetriebe kann eine steuerfreie Wohnungsüberlassung insbesondere im Hinblick auf Fachkräftesicherung und regionalen Wohnraumbedarfen perspektivisch an Bedeutung gewinnen.