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Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Bierich informiert"Stolperfalle" Kündigungszugang durch Einwurf-Einschreiben

Der Zugang der schriftlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist entscheidend für die Frage, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist und zu welchem Datum das Arbeitsverhältnis endet. Dabei trägt der Arbeitgeber im Streitfall die Beweislast für den Zugang der Kündigung.

Ein arbeitsrechtlicher Dauerbrenner sind Diskussionen und Streitigkeiten um den Zugang einer Kündigung. Dabei hat der Arbeitgeber die Qual der Wahl zwischen verschiedenen Zustellungsmethoden. Nicht selten wählt der Arbeitgeber den Weg der Zustellung der Kündigung durch Einwurf-Einschreiben. Doch ist das ratsam?

Der Postzusteller hinterlässt das Einschreiben auch dann, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird. Hierüber fertigt er einen Auslieferungsbeleg an, auf den sich der Arbeitgeber zunächst berufen kann, um den Zugang der Kündigung nachzuweisen. Allerdings sind sich die Arbeitsgerichte uneinig, ob dieser Beleg den Beweis des ersten Anscheins bezüglich des Zugangs der Kündigung begründet, wenn der Arbeitnehmer ihren Zugang bestreitet. So haben das Arbeitsge-richt Düsseldorf (Urteil v. 22.02.2019, AZ: 14 Ca 465/10) und das Arbeitsgericht Reutlingen (Urteil v. 19.03.2019, AZ: 7 Ca 89/19) auf mögliche Zustellfehler durch die Post gerade in Mehrfamilienhäusern hingewiesen und einen Anscheinsbeweis des Zugangs der Kündigung durch den Auslieferungsbeleg abgelehnt. Mangels einer höchstrichterlichen Entscheidung in dieser Frage besteht damit erhebliche Rechtsunsicherheit, wenn auch andere Arbeitsgerichte zugunsten des Arbeitgebers urteilen. 

Kann der Arbeitgeber dagegen den Auslieferungsbeleg nicht vorlegen, sondern nur den Einlieferungsbeleg und den „Sendungsstatus“, ist dies auf keinen Fall ausreichend. Denn aus dem Sendungsstatus geht weder der Name des Zustellers hervor noch enthält er eine Reproduktion dessen Unterschrift, mit der er die Zustellung bestätigt, so aktuell das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil v. 28.07.2021, AZ: 4 Sa 68/20).

Fazit: Die persönliche Übergabe einer Kündigung unter Zeugen am Arbeitsplatz ist der sicherste Weg, ihren Zugang zu beweisen. Über weitere Möglichkeiten der rechtssicheren Zustellung informiert Sie Ihre Kreishandwerkerschaft.

Dr. jur. Andreas Bierich, Fachwanwalt für Arbeitsrecht
Schmitz / Handwerkskammer
Dr. jur. Andreas Bierich, Fachwanwalt für Arbeitsrecht



Zu weiteren arbeitsrechtlichen Fragen beraten die Kreishandwerkerschaften exklusiv die Mitglieder einer Innung.