Standortsicherung in der Praxis: eine Lärmschutzwand, die Betriebsgelände und Wohnbebauung trennt.
Schmitz / Handwerkskammer

Die Handwerksmeister Hermann Menke und Ulf Moderer aus Salzhausen können wieder ruhig schlafen. Die drohenden Konsequenzen des Bebauungsplans der Gemeinde Salzhausen, der angrenzende Wohnbebauung vorsah, wurde erfolgreich abgewendet. Standortsicherung in der Praxis

Der Weg dorthin sei jedoch steinig gewesen: „Ohne den Anruf aus der Hand-werkskammer hätte ich die Gefahr durch die Bauleitplanung für unseren Betriebsstandort vielleicht gar nicht erkannt“, sagt Hermann Menke, Landmaschinenmechanikermeister und Geschäftsführer der Hünert + Kramp GmbH. Auch Zimmerermeister Ulf Moderer vom benachbarten Zimmereibetrieb sei von den Auswirkungen der Planung verunsichert worden.
Nach dem Baugesetzbuch seien die Gemeinden verpflichtet, Träger öffentlicher Belange wie die Handwerkskammer bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder sonstiger Planverfahren zu beteiligen. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade wird im Laufe eines Jahres an etwa 1000 Planverfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
„Dennoch sollte sich ein Betriebsinhaber nicht darauf verlassen, dass die Handwerkskammer sämtliche Bauleitpläne von den Gemeinden im Beteiligungsverfahren erhält und sich dann bei den Betrieben meldet,“ sagt Jörg Steinborn, Planungsbeauftragter der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. „Es kann durchaus sein, dass wir nicht über alle öffentlichen Planungen von den Gemeinden informiert werden.“ 

Zwar sei vorgeschrieben, die Handwerkskammern an sämtlichen Bauleitplanungen zu beteiligen, die handwerkliche Belange betreffen. „Eine Garantie können wir allerdings nicht abgeben“, betont der Experte. Auf jeden Fall sollten laut Jörg Steinborn die Betriebsinhaber selbst Ohren und Augen offenhalten und sich schlaumachen, was an ihrem Betriebsstandort geplant wird. Dabei ist auch von großer Bedeutung, was sich in der Nachbarschaft verändert. „Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Standortqualität haben. Der Kontakt zur Gemeinde ist deshalb besonders wichtig, damit der Betriebsinhaber frühzeitig Einblicke in die Planungen an seinem Wirkungsort bekommt“, erklärt Steinborn. „Die Gemeinden planen oft an den Betrieben vorbei oder haben falsche Vorstellungen zu Anforderungen und möglichen Folgen ihrer Bauleitplanun-gen für ansässige Betriebe“, erklärt der Planungsbeauftragte. 

Im Fall der Standortsicherung der Betriebe Hünert + Kramp sowie der Zimmerei Moderer in Salzhausen habe die Gemeinde auf Wirken der Hand-werkskammer und der Betriebe mehrmals den Bebauungsplan geändert. Aber erst nach einem Normenkontrollantrag vor dem Oberverwaltungsgericht, der wegen Planfehlern und zum Schutz der Betriebe eingereicht wurde, sei ein Bebauungsplan verabschiedet worden, mit dem die Hand-werksbetriebe einverstanden waren.

Das Ergebnis der Bemühungen um die Standortsicherung der Hünert + Kramp GmbH sowie der Zimmerei Moderer: eine Lärmschutzwand.
Schmitz / Handwerkskammer
Das Ergebnis der Bemühungen um die Standortsicherung: eine Lärmschutzwand, die Betriebsgelände von Feuerwehr und Wohnbebauung trennt.

„Wir haben eigene Schallgutachten erstellen und Moderationen durchführen lassen, um die Gemeinde von unseren Bedenken zu überzeugen“, erinnert sich Hermann Menke. Das habe viel Zeit und Nerven gekostet. „Wir hatten nie vor, rechtliche Schritte einzuleiten“, betont er. Es habe aber viel auf dem Spiel gestanden: „Ein kurzfristiger Neuanfang im Gewerbegebiet wäre für uns nicht finanzierbar gewesen.“ Der Handwerksmeister habe insbesondere die vielen Arbeitsplätze und seine Betriebsnachfolge sichern wollen. Der Einsatz habe sich aber gelohnt: Neben einer Schallschutzwand wurde nebenan anstelle einer geplanten Wohnbebau-ung die neue Feuerwehr der Gemeinde errichtet.

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