Symbolbild Geldscheine und Münzen
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Kammerpräsident Bade begrüßt EinführungMeisterprämie für Handwerker

Die niedersächsische Landesregierung hat im Anschluss an ihre Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag verkündet, dass ab Montag, 14. Mai 2018 die Antragsstellung für die im September 2017 beschlossene Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro möglich sein wird. Die Meisterprämie richtet sich an alle Meisterinnen und Meister, die nach dem 1. September 2017 ihre Meisterprüfung erfolgreich bestanden oder dies noch bis spätestens 31. Dezember 2019 tun werden, und die ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen haben. Die Prämie in Höhe von 4.000 Euro muss innerhalb eines Jahres nach der Prüfung beantragt werden.

Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, begrüßt die Einführung dieser Prämie: „Dieser Schritt hat bundesweit Signalwirkung. Junge Menschen, die eine Berufskarriere im Handwerk anstreben, erhalten damit eine finanzielle Unterstützung“, erklärt er. Das sei wichtig, denn ohne Meister ginge es im Handwerk nicht, da sie in ihren Betrieben Lehrlinge ausbilden und dadurch für handwerklichen Nachwuchs und zukünftige Fachkräfte sorgen. „Die Politik hat damit außerdem einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung von beruflicher und akademischer Ausbildung getan,“ so Bade. Nun sei es erforderlich, auf Bundesebene grundsätzliche Änderungen im Rahmen der Aufstiegsfortbildungsförderung vorzusehen.

Die Förderung wird komplett über die NBank abgewickelt, die auch die Anträge prüft und für Bewilligung und Auszahlung zuständig ist. Weitere Infos zur Antragstellung können ab dem 14. Mai 2018 online bei der NBank abgerufen werden.



Weitere Infos

Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei

Informationen und Antragstellung bei der NBank