Symbolbild: Mindestlohn
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12 Euro pro StundeGesetzlicher Mindestlohn

Zum 1. Oktober 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro je Zeitstunde gestiegen, nachdem er zuletzt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht wurde. Über eine darauffolgende Erhöhung wird dann wieder die unabhängige Mindestlohnkommission zu entscheiden haben – erstmalig zum 30. Juni 2023 für die Zeit ab dem 1. Januar 2024.

Mini- und Midijobs

Zum 1. Oktober treten auch die Neuregelungen zu Mini- und Midijobs in Kraft. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro erhöht. Sie wird außerdem künftig mit jeder weiteren Erhöhung des Mindestlohns gleitend angepasst. Auch die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird um 300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaften.