Symbolbild Geldscheine und Münzen
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Vorschlag der Handwerkskammer aufgegriffen.Bessere Abschreibungsmöglichkeiten bringen Entlastungen

Die Regierungskoalition in Berlin hat sich darauf geeinigt, die Grenze für die steuerliche Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) ab 2018 zu erhöhen. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade begrüßt diese Anhebung. „Wir hatten bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die aktuelle Grenze von 410 Euro noch immer dem Niveau von 1965 entspricht und eine Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung längst überfällig ist“, sagt Kammerhauptgeschäftsführer Eckhard Sudmeyer. Er ist erfreut, dass Mittelstand und Handwerk nun bald tatsächlich mit konkreten Entlastungen rechnen können.

Wirtschaftsgüter wie Tablets, Werkzeuge oder kleinere Maschinen sollen künftig bis zu einem Wert von 800 Euro im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden können. Unternehmen wird es dadurch leichter gemacht, in entsprechende Geräte zu investieren. „Die Digitalisierung wird in den Handwerksbetrieben erhebliche Investitionen in immer kürzeren Abständen erforderlich machen“, sagt Sudmeyer. Die Anhebung der GWG-Grenze sei genau richtig, um diesen Prozess positiv zu begleiten. Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer ist zuversichtlich, dass die angekündigten gesetzlichen Änderungen schnell umgesetzt werden. „Die Sofortabschreibung bringt schließlich nicht nur steuerliche Entlastungen, sie ist auch ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau für die Unternehmen.“