Digitale Erstellung von PassbildernÄnderung des Personalausweisgesetzes

Was Fotografen seit dem 1. Mai 2025 beachten müssen.

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Tiko - stock.adobe.com

Am 1. Mai 2025 ist eine weitere Änderung des Personalausweisgesetzes in Kraft getreten. Grundlage ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichem Dokumentenwesen, welches am 11. Dezember 2020 bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Informationen zur Änderung stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat hier zur Verfügung.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen Passbilder von Ihnen nur noch digital erstellt werden und müssen dann an die Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörde geschickt werden.

Wie hat die Versendung zu erfolgen?

Die Passbilder müssen auf einem gesicherten elektronischen Weg datenschutzkonform und manipulationssicher von Ihnen an die Behörden übertragen werden.

Welches Verfahren ist sicher?

Voraussetzung für eine datenschutzkonforme und manipulationssichere Übertragung ist die Datenübermittlung in einer Form, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in einer Technischen Richtlinie (TR) verbindlich vorgesehen ist.

Ein Verfahren wurde durch das Bundesamt für Informationstechnik in der technischen Richtlinie BSI TR – 03146 – Elektronische Bildübermittlung zur Beantragung elektronischer Dokumente – beschrieben. Die Richtlinie erlaubt Ihnen, digital aufgenommene Lichtbilder per De-Mail an die Behörden zu versenden. Eine Informationsbroschüre zum De-Mail Verfahren können Sie hier beim Bundesministerium des Innern und für Heimat abrufen.

Ein weiteres Verfahren regelt die technische Richtlinie BSI TR – 03170. Diese Verfahren ermöglich Ihnen, die Lichtbilder über einen sicheren Cloud-Dienst digital zu übermitteln und definiert die Anforderungen an die Zertifizierung von Diensten für dieses Verfahren. Die Bilder können dann von den Behörden von den nach TR-03170 zertifizierten Dienstanbietern abgerufen werden. In Teil 1 der Richtlinie finden Sie die „Anforderungen an den Cloud-Dienst“ und Teil 2 definiert die „Anforderungen an die Software“.

Fragen zur technischen Richtlinie können nach den Angaben des BSI an das Postfach AusschreibungLichtbild@bsi.bund.de gestellt werden.