Geschützte Tierarten an Gebäuden - Lösungen für Sanierungen und Neubauten

#GewusstWie: Online-Seminar

Was Sie als Handwerker*in - gemeinsam mit Ihren Kund*innen - beachten sollten!

Muss ein Haus saniert werden, ist der Hausbesitzende verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass durch seinen Eingriff streng geschützte Tierarten nicht bedroht oder vertrieben werden.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie auch im Europarecht sind Nistplätze von Gebäudebrütern sowie Quartiere von Fledermausarten streng geschützt. Wer Nester oder Quartiere zerstört, ohne sie im Zuge der Haussanierung zu ersetzen, begeht eine Ordnungswidrigkeit! Handwerksbetriebe, auch wenn Sie im Auftrag des Hausbesitzenden gehandelt haben, können dafür belangt werden.

Werden während der Sanierung Nester brütender Vögel, Eier oder Jungvögeln vorgefunden, muss der Bau unterbrochen werden! Das Töten der Jungvögel oder vernichten der Eier verstößt gegen das Tierschutzgesetz und ist eine Straftat, die der Handwerksbetrieb ebenfalls mit begeht.

Damit es im Baugeschehen also nicht zu Verzögerungen und Konflikten kommt, ist es immer gut, einem Anfangsverdacht tatsächlich nachzugehen! Spalten am Haus werden gern von Fledermäusen besiedelt, Mauersegler sieht man abends um das Haus fliegen, Spatzen verraten ihre Nester unter den Dächern durch das Tschilpen auf der Dachrinne. Bedenken Sie bitte: Baustopp kann teuer werden!

In unser Informationsveranstaltung erfahren Sie, auf was Sie und Ihre Auftraggebenden achten müssen, was es für Möglichkeiten gibt, geschützte Tierarten bei einer Sanierung mit einzubeziehen und an wen Sie sich wenden können, bevor Probleme auftreten:

Zielgruppe

  • Betriebsinhaber und Betriebsinhaberinnen aus dem Handwerk
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterrinnen aus dem Handwerk

Referentin

Regina Tantau, freie Referentin

Anmeldung und technische Voraussetzungen

Die Teilnahme setzt eine vorherige Anmeldung voraus. Die Einwahldaten erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung.

Die Veranstaltung wird über die Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.



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Machen Sie Ihre Kund*innen im Zuge der Beratung auf die Möglichkeit aufmerksam, ihren Beitrag zum Artenschutz sichtbar zu machen oder beantragen Sie, nach Rücksprache mit dem/der Kund*in eine entsprechende Plakette beim NABU-Niederaschen, die Sie nach Ende der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen mit anbringen:

Schwalbenfreundliches Haus (www.nabu.de)

Hier sind Fledermäuse willkommen (niedersachsen.nabu.de)

 

Wann: 19.01.2023 um 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wo: Online

Veranstalter: Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Anmeldefrist: bis 17.01.2023