Corona
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Bund und Länder haben weitergehende Einschränkungen vereinbartZweiter Teil-Lockdown ab 2. November 2020

Die Bundeskanzlerin hat am 28. Oktober 2020 im Rahmen einesBund-Länder-Beschlusses weitergehende Einschränkungen mit den Ministerpräsident*innen der Länder vereinbart. Diese Beschlüsse sind aber nicht verbindlich. Jedes Bundesland muss für sich entscheiden, welche Regelungen es trifft. Das bedeutet, dass die Regelungen für Niedersachsen erst in einer neuen Niedersächsischen Landesverordnung verbindlich getroffen werden.

Wir rechnen damit, dass diese bis zum 1. November 2020 vorliegen dürfte. Sobald die neue Niedersächsische Corona-Verordnung erlassen ist, können wir Sie dazu beraten, aber auch erst dann. 

Bis zum Erlass neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung gelten die Regelungen der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 7. Oktober 2020, geändert durch VO vom 22.10.2020.