ZDH-Umfrage zur E-Rechnung
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Seit dem 1. Januar 2025 besteht für alle Unternehmen in Deutschland die Pflicht, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Die Ausstellung von E-Rechnungen ist im Jahr 2026 noch freiwillig. Ab dem 1. Januar 2027 wird sie nach der derzeitigen Rechtslage für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz ab 800.000 Euro verpflichtend, ab 2028 für alle übrigen Unternehmen.
Da die E-Rechnung in der Praxis Probleme bereitet und deshalb durch die Handwerksbetriebe nur wenig verwendet wird, soll die verbleibende Übergangszeit zur Anpassung der Softwarelösungen an die gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen genutzt werden. Andernfalls wird sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für eine Verlängerung der Übergangsfrist einsetzen.
Vor diesem Hintergrund führt der ZDH eine Umfrage zur aktuellen Nutzung der E-Rechnung und zu bestehenden Problemen durch. Die Befragung ist bis zum 27. Februar 2026 online abrufbar.