Welche Kosten fallen für den Ausbildungsbetrieb an? Welche Kosten trägt der Auszubildende?

Diese Kosten der Ausbildung trägt der Ausbildungsbetrieb:

  • Eintragung in die Lehrlingsrolle der zuständigen Handwerkskammer.
  • Kosten für Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung abzgl. der Bundes- und Landeszuschüsse.
  • Fahrtkosten zur überbetrieblichen Ausbildung sowie Internats- und Verpflegungskosten, falls erforderlich.
  • Ausbildungsmittel wie z. B. Werkzeuge, Berichtsheft, Werkstoffe.
  • Prüfungskosten wie z. B. Material für das Prüfungsstück und die Prüfungsgebühr. Diese zahlt der Betrieb auch dann, wenn die Prüfung nach Ende der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit stattfindet.

Diese Kosten trägt der Auszubildende:

  • Fahrtkosten zwischen der Wohnung des Lehrlings und der Ausbildungsstätte oder Berufsschule
  • Fahrtkosten zur Gesellenprüfung (nicht aber zur Zwischenprüfung) 
  • Kosten der Lernmittel für die Berufsschule

Wer trägt die Kosten der Arbeitskleidung?

Betrieb:

  • Dienstkleidung, die aus betrieblichen Gründen getragen wird (z. B. Logo)
  • Schutzbekleidung, bei der das Tragen vorgeschrieben ist (Arbeitsschuhe, Maske)

Auszubildender:

  • Arbeitskleidung, die zum Schutz der eigenen Kleidung dient (z. B. Kittel)
  • Berufskleidung, die in bestimmten Berufen üblich ist (z. B. Schornsteinfeger)