Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an der Meisterfeier 2025

1. Anmeldung, Anmeldebestätigung

(1) Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an geladene Gäste. Die Anmeldung erfolgt mit dem personalisierten Einladungscode bzw. Einladungslink.

(2) Anmeldungen zu Veranstaltungen müssen grundsätzlich schriftlich mittels Online-Anmeldung eingehen, sofern nichts Abweichendes in der Einladung oder Bekanntmachung zur Veranstaltung angegeben ist.

(3) Die Anmeldungen werden entsprechend ihres Eingangsdatums berücksichtigt. Eine entsprechende Anmeldebestätigung wird Ihnen per E-Mail zugesandt.

(4) Die Anmeldung ist verbindlich.

(5) Wir behalten uns vor, Änderungen unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltungen vorzunehmen (z.B. Wechsel des Veranstaltungsortes, Referenten)



2. Kosten, Begleitpersonen

(1) Die Teilnahme an der Meisterfeier ist grundsätzlich kostenfrei.

(2) Die Veranstaltung unterscheidet verschiedene Benutzergruppen, für die unterschiedliche Regelungen bei der Mitnahme von Begleitpersonen gelten. Ob und wie viele Begleitpersonen mitgebracht werden dürfen, ist der Einladung oder der Online-Anmeldung zu entnehmen.

(3) Bestimmte Benutzergruppen haben die Möglichkeit, kostenpflichtige Tickets zu erwerben, sofern das Kontingent an kostenfreien Begleitpersonen ausgeschöpft wurde (vgl. 3. Tickets)

(4) Für den Einlass wird grundsätzlich ein gültiges Ticket benötigt, das vorab per E-Mail versendet wird (QR-Code-Ticket). Für Kinder (< 14 Jahre) wird kein QR-Code-Ticket bereitgestellt.



3. Kostenpflichtige Tickets, Stornierung

(1) Personen, die an diesem Abend geehrt werden, dürfen bis zu zwei erwachsene Begleitpersonen (≥ 14 Jahre) mitbringen. Kinder (< 14 Jahre) dürfen ebenfalls mitgebracht werden, werden aber nicht auf das Kontingent angerechnet.

(2) Für darüberhinausgehende Personen können im Rahmen der Online-Anmeldung zusätzliche Tickets käuflich erworben werden. Die Handwerkskammer behält sich das Recht vor, den Ticketverkauf vorzeitig zu beenden. Am Veranstaltungstag steht eine Abendkasse mit begrenztem Ticketkontingent bereit (Kauf nach Verfügbarkeit und auf Rechnung).

(3) Der Vertrag kommt erst durch den Erhalt einer Buchungsbestätigung durch die Handwerkskammer (HWK) zustande. Der Versand erfolgt per E-Mail.

(4) Der Preis pro Ticket beträgt 50,00 Euro und ist sofort nach Rechnungstellung zu zahlen, spätestens jedoch bis zu dem in der Rechnung genannten Datum. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang behält sich die HWK das Recht vor, die Bestellung zu stornieren.

(5) Der Zahlungseingang wird per E-Mail bestätigt. Der Versand der Tickets erfolgt zusammen mit den regulären (kostenfreien) Tickets vor der Veranstaltung per E-Mail.

(6) Nicht mehr benötigte Tickets, die vorab käuflich erworben wurden, können bis 14 Tage vor der Veranstaltung storniert werden. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an tickets@hwk-bls.de mit dem Betreff „Stornierung“.

(7) Findet die Veranstaltung nicht statt, werden die Kosten für etwaig käuflich erworbene Tickets zurückerstattet.



4. Leistungsumfang

(1) Die Meisterfeier findet von 17:30 Uhr bis 23:00 Uhr in der Volkswagen Halle Braunschweig statt. Aus organisatorischen Gründen endet der Getränkeausschank ca. 30 Minuten vor dem Ende der Meisterfeier.

(2) Von Beginn an werden ausgewählte alkoholfreie Getränke sowie kalte Snacks angeboten. Nach dem offiziellen Teil der Veranstaltung (ca. 20:30 Uhr) werden zusätzlich ausgewählte alkoholische Getränke sowie verschiedene warme und kalte Speisen angeboten.

(3) Über das kostenfreie Angebot der HWK hinausgehend können beim Caterer vor Ort zusätzliche Spirituosen käuflich erworben werden. Der Verkauf öffnet erst nach dem offiziellen Teil der Veranstaltung (ca. 20:30 Uhr).

(4) Ab ca. 22:30 Uhr findet in einem separaten Bereich der Volkswagen Halle eine After-Show-Party statt. Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Gäste der Meisterfeier. Der Eintritt ist kostenfrei. Getränke können auf Selbstzahlerbasis erworben werden.



5. Haftung

Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums während der Veranstaltung haften wir nur, sofern uns ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.



6. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

(1) Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, Burgplatz 2+2a, 38100 Braunschweig, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer Matthias Steffen erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung von Veranstaltungen.

(2) Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ausschließlich im Rahmen der Durchführungstätigkeit von Veranstaltungen statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

(3) Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung ober bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

(4) Sie können unsere Datenschutzbeauftragen unter folgenden Adressen erreichen:

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Udo Kaethner
Johannisstraße 13
21335 Lüneburg

Tel. 04131 712-205
datenschutzbeauftragter@hwk-bls.de

Frank Twele
Burgplatz 2 + 2a
38100 Braunschweig

Tel. 0531 1201-200
datenschutzbeauftragter@hwk-bls.de



(5) Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, zu.

(6) Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade verarbeitet die personenbezogenen Daten der zu ehrenden Personen zur Erstellung von Programmheft, Präsentation, Moderation, Presseinformation, Berichterstattung Website, Norddeutsches Handwerk und Social Media, Teilnehmerverzeichnis jahrgangsbeste Meister*innen für Sponsoren (Vorname, Nachname, Prüfungsort, Gewerk Abschluss als Jahrgangsbeste*r). Darüber hinaus erfolgt eine namentliche Reservierung von Sitzplätzen.

7. Foto- und Filmaufnahmen

Die Veranstaltungen der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade werden fotografisch und filmisch begleitet. Die Teilnehmenden erklären mit Zustimmung der Teilnahmebedingungen ihr Einverständnis, dass die Handwerkskammer das im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Bild- und Tonmaterial im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen on- und offline Medien veröffentlichen darf (z.B. Berichterstattung in der Presse, auf Internetseiten und Social-Media-Kanälen). Dies gilt auch für Veranstaltungen, die in Kooperation mit Dritten angeboten werden. Wir weisen Sie auf Ihr Widerspruchsrecht gem. § 21 DSGVO hin.



8. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen hinsichtlich der angemeldeten Teilnahme haben mindestens per Textform zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.