Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an der Europass-Verleihung

1. Anmeldung, Anmeldebestätigung

(1) Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an geladene Gäste. Die Anmeldung erfolgt mit dem personalisierten Einladungslink.

(2) Anmeldungen zu Veranstaltungen müssen grundsätzlich schriftlich mittels Online-Anmeldung eingehen, sofern nichts Abweichendes in der Einladung oder Bekanntmachung zur Veranstaltung angegeben ist.

(3) Die Anmeldungen werden entsprechend ihres Eingangsdatums berücksichtigt. Eine entsprechende Anmeldebestätigung wird Ihnen per E-Mail zugesandt.

(4) Die Anmeldung ist verbindlich.

(5) Wir behalten uns vor, Änderungen unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltungen vorzunehmen (z.B. Wechsel des Veranstaltungsortes, Referenten).



2. Haftung

Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums während der Veranstaltung haften wir nur, sofern uns ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft. Im Fall der Verletzung von wesentlichen ‎Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser ‎nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der ‎Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

(1) Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, Burgplatz 2+2a, 38100 Braunschweig, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer Matthias Steffen, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung von Veranstaltungen.

(2) Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ausschließlich im Rahmen der Durchführungstätigkeit von Veranstaltungen statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

(3) Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung ober bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

(4) Sie können unsere Datenschutzbeauftragten unter datenschutzbeauftragter@hwk-bls.de oder unter

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Datenschutzbeauftragter
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig und Friedenstraße 6

und

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Datenschutzbeauftragter
Friedenstraße 6
21335 Lüneburg

erreichen.

(5) Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, zu.

(6) Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen und Namensschildern.



4. Foto- und Filmaufnahmen

Die Veranstaltungen der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade werden fotografisch und filmisch begleitet. Die Teilnehmenden erklären mit Zustimmung der Teilnahmebedingungen ihr Einverständnis, dass die Handwerkskammer das im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Bild- und Tonmaterial im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen on- und offline Medien veröffentlichen darf (z.B. Berichterstattung in der Presse, auf Internetseiten und Social-Media-Kanälen). Dies gilt auch für Veranstaltungen, die in Kooperation mit Dritten angeboten werden. Wir weisen Sie auf Ihr Widerspruchsrecht gem. § 21 DSGVO hin.

Ich bin damit einverstanden, dass die Bild- und Tonaufnahmen auch für Zwecke der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, z. B. für die Handwerkskammer, andere Handwerkskammern, Handwerkstag(e) und Zusammenschlüsse von Handwerkskammern (z. B. Arbeitsgemeinschaften), Aktionen der genannten Institutionen oder das Handwerk verwendet werden können. Dies beinhaltet auch die Verwendung der Aufnahmen für die NA-BIBB, die SEQUA gGmbH, das Netzwerk „Berufsbildung ohne Grenzen“, Bundes- und Landesministerien, Partnereinrichtungen der Handwerkskammer im In- und Ausland sowie sonstige Fördergeldgeber. Eine Verwendung für jedweden anderen Zweck ist ausgeschlossen und bedarf meiner gesonderten schriftlichen Einwilligung.



5. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen hinsichtlich der angemeldeten Teilnahme haben mindestens per Textform zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.