Stromsteuererstattung 2024 - Fristen beachten
Handwerksunternehmen des Produzierenden Gewerbes können noch bis zum 31.12.2025 die Stromsteuererstattung für 2024 beantragen.
Handwerksunternehmen des Produzierenden Gewerbes, dazu gehören unter anderem das Verarbeitende Gewerbe (z. B. Nahrungsmittelhandwerke) und das Baugewerbe, können noch bis Ende des Jahres eine Erstattung der Stromsteuer für die Steuerverbräuche im Jahr 2024 beantragen. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 2,00 Cent je Kilowattstunde wird gewährt, wenn ein Sockelbetrag von 250 Euro überschritten wird. Dies entspricht einem jährlichen Stromverbrauch von rund 12.500 kWh. Betriebe oberhalb dieser Verbrauchsgrenze sollten prüfen, ob sich der Aufwand für die Beantragung der Erstattung lohnt. Bestimmte Stromverwendungen, zum Beispiel für die Elektromobilität oder für die Abgabe an Dritte, fallen nicht unter die Begünstigung.
Der Antrag auf Erstattung ist über das zuständige Hauptzollamt zu stellen, wofür zwingend ein Online-Zugang zum Zoll-Portal erforderlich ist.