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Zugang zur Grundsicherung wurde erleichtertSozialschutz-Paket

Der Bund hat den Zugangs zur Grundsicherung für Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige erleichtert.

Wer durch die Corona-Krise bedingt Schwierigkeiten hat, seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann Unterstützung bei den Jobcentern beantragen. Liquiditätsunterstützung aus Bundes- oder Länderprogrammen stellen dabei nicht per se einen Hinderungsgrund dar. Für sechs Monate entfällt zudem die übliche Vermögensprüfung, außer bei erheblichem Vermögen. Die Kosten der Unterkunft werden ebenfalls befristet anerkannt.

Anträge und Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Mehr Infos

Bundesagentur für Arbeit

0800-4555523 (Hotline der Arbeitsagentur)