So werden Sie Sachverständige*r

Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige im Handwerk.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfüllen als unabhängige und sachkundige Fachleute eine wichtige Aufgabe, um Streitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen oder zu klären. Im Interesse der Allgemeinheit und derer, die des verantwortlichen Rates eines Sachverständigen bedürfen, kann daher nur öffentlich bestellt und vereidigt werden, wer fachlich und persönlich den hohen Anforderungen genügt, die sich aus dieser Aufgabe ergeben.

Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade regelt die Voraussetzungen, die von den Bewerbern und Sachverständigen erfüllt werden müssen, um öffentlich bestellte*r und vereidigte*r Sachverständige*r zu werden.

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Sachverständige*r haben, vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Informationstermin mit einer unserer Mitarbeiterinnen.

Eike Lahmann

Tel. 0531 1201-150

Fax 0531 1201-222

lahmann--at--hwk-bls.de

Diane Erdmann-Beyer

Tel. 04131 712-146

Fax 04131 712-213

erdmann-beyer--at--hwk-bls.de







Die Bedeutung der Sachverständigen im Handwerk

Hier finden Sie ein Video zur Bedeutung der Sachverständingen im Handwerk. Sollte nichts angezeigt werden, stimmen Sie bitte den externen Medien in den Cookie-Einstellungen zu.

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Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich ist die Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen reicht jedoch die bloße Eintragungsfähigkeit aus, wenn eine Berechtigung zur selbständigen Ausübung eines Handwerks (Meister oder Dipl.-Ing.) nachgewiesen wird.
Ja. Mit entsprechender Freistellungserklärung des Arbeitgebers, die bescheinigt, dass der Sachverständige für seine Sachverständigentätigkeit im erforderlichen Umfang freigestellt wird und auch keinen Weisungen unterliegt.
Ja. Die erforderlichen rechtskundlichen Schulungen werden z. B. bei der Akademie des Handwerks auf Schloss Raesfeld oder anderen ähnlich geführten Institutionen durchgeführt. Das Seminar in Raesfeld z. B. schließt mit einem Multiple-Choice-Test ab. Die Teilnahme an diesem oder einem anderen von der Kammer anerkannten Seminar ist verpflichtend.
Es fallen Kosten an für die rechtskundlichen Schulungen (ca. 1.000,00 €), die fachkundliche Überprüfung beim Fachverband (diese Kosten variieren stark) sowie am Ende für die Vereidigung (400,00 €). Rechnen Sie insgesamt bitte mit mindestens 2.500,00 €.
Nein. Altersgrenzen gibt es nicht. Der Bewerber muss aber über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügen, so dass von etwa drei Jahren praktischer Tätigkeit im Handwerk (ab Meister oder Diplom) auszugehen ist. Die Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger kann so lange ausgeführt werden, wie die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit dies zulässt.
Ja, zur Bewerbung ist ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde erforderlich.
Zum einen erfolgt nach den rechtskundlichen Seminaren ein Multiple-Choice-Test. Zum anderen wird die fachliche Eignung in einem fachkundlichen Überprüfungsverfahren hinterfragt. Hierbei hat der Bewerber mittels eines Probegutachtens (in der Regel als Hausarbeit), schriftlicher Klausuren und einem Fachgespräch seine überdurchschnittlichen Kenntnisse nachzuweisen.