
Anpassung von Webseiten und AGB erforderlichReform des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes
Durch die Reform des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG), die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, hat sich die Bezeichnung der für viele Handwerksbetriebe zuständigen Streitschlichtungsstelle geändert. Die bisherige Bezeichnung „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl“ ist in „Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.“ umzubenennen.
Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitenden, die eine Website unterhalten und/oder AGBs vorhalten, sind verpflichtet , Verbraucher*innen Auskunft darüber zu geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits bereit sind, an einer Verbraucherschlichtung nach dem VSBG teilzunehmen. Sollte weiterhin die vorherige Bezeichnung verwendet werden, kann dies als Irreführung des Geschäftsverkehrs qualifiziert und damit als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. Zur Vermeidung von Abmahnrisiken sollte der Hinweis angepasst werden.