Ankündigung der Stadt SalzgitterKontrollen in Friseurbetrieben in Salzgitter

Das Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter wird ab 02/2026 die Betriebe des Friseurhandwerkes im Stadtgebiet Salzgitter unangemeldet kontrollieren.

Symbolbild Friseurin
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Das Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter wird ab 02/2026 gemäß § 1 der Niedersäch­sischen Hygieneverordnung (HygVO Nds) und § 36 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Betriebe des Friseurhandwerkes im Stadtgebiet Salzgitter unangemeldet kontrollieren. Besonderes Augenmerk wird auf der Umsetzung des Hygieneplanes liegen, welcher u.a. für die Betriebe des Friseurhandwerkes verpflichtend ist. Informationen hierrüber gibt es unter anderem auf der Website der Berufsgenossen­schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Für Fragen rund um das Thema steht das Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter, Fachdienst Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter den Nummern 05341 839-2401 (Herr Wenthe) und 05341 839-2423 (Herr Helling) zur Verfügung.