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Nach dem Jahreswechsel gelten wieder die alten MwSt.-Sätze.Jetzt schon an die Mehrwertsteuer-Erhöhung 2021 denken

Zum Jahreswechsel 2020/2021 kehren die Mehrwertsteuersätze zu 19 bzw. 7 Prozent zurück. Unternehmer sollten bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, damit sie in ihren Rechnungen ab 1. Januar 2021 den richtigen Mehrwertsteuersatz ausweisen.

Derzeit fallen als Regelsteuersatz 16 Prozent Umsatzsteuer an, beim ermäßigten Steuersatz sind es fünf Prozent. Ab 1. Januar 2021 muss dann wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent und als ermäßigte Umsatzsteuer der siebenprozentige Umsatzsteuersatz in Rechnungen ausgewiesen werden.

Für Leistungen bei Privatkunden, die in diesem Jahr begonnen und erst 2021 abgeschlossen werden, fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an. Dort kommen Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen im Zeitraum zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 in Betracht.

 Was Sie bei der Abrechnung von Teilleistungen beachten müssen und außerdem 4 Empfehlungen, wie Sie sich auf die Umstellung vorbereiten können, finden Sie bei der Deutschen Handwerkszeitung.