Das müssen Sie jetzt wissenHinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft.

Berater zeigt etwas auf dem Tablet.
www.bildwerknord.de - Hannes Harnack

Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Welche Unternehmen bis zu welchem Zeitpunkt eine interne Meldestelle einrichten müssen, welche Verstöße überhaupt gemeldet werden können und was das Gesetz für die Praxis bedeutet.

Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Betätigung Rechtsverstöße melden, vor Repressalien zu schützen. Durch die Regelungen sollen Beschäftigungsgeber zur Errichtung von Compliance-Strukturen angehalten werden. Das Gesetz enthält besondere Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgebern, die weit über bisher bestehende Regelungen hinausgehen. Zudem ist für Beschäftigungsgeber ab einer bestimmten Größe die Schaffung interner Meldestellen vorgesehen.

Im Leitfaden des Zentralverbands des Deutschen Handwerks werden zunächst allgemeine Begrifflichkeiten erklärt und die neuen Schutzbestimmungen für Hinweisgeber skizziert. Daran schließt eine Darstellung der Vorgaben für Beschäftigungsgeber zur Errichtung interner Meldestellen an. Unter III. finden sich Checklisten zur Einrichtung einer internen Meldestelle und zur Durchführung eines Meldeverfahrens nach dem HinSchG.



 

ZDH-Leitfaden

Laden Sie sich hier den Leitfaden des Zentralverbands des Deutschen Handwerks herunter.

https://www.zdh.de/fileadmin/Oeffentlich/Organisation_und_Recht/Themen/Praxis_Recht/20230620_06-08_HinSchG_ZDH-Leitfaden.pdf