Gesundheitskarte: Antragstellung ab sofort möglich
Betriebe der Gesundheitshandwerke können die Institutionskarte (SMC-B) und den elektronischen Berufsausweis (eBA) ab sofort über das Kundenportal der Handwerkskammer beantragen.
Um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, sollen alle Akteure im Gesundheitswesen künftig über die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander verbunden werden. Der Gesetzgeber verpflichtet deshalb Hilfsmittelerbringer der Gesundheitshandwerke spätestens bis zum 1. Oktober 2027 zum Anschluss an die TI. Davon betroffen sind Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhtechniker, Orthopädietechniker sowie Friseurbetriebe, die ärztlich verordnete Zweithaarversorgungen anbieten. Für Zahntechniker bleibt der Anschluss freiwillig.
Voraussetzung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist die Institutionskarte (SMC-B). Ein elektronischer Berufsausweis (eBA) ist – mit Ausnahme der Zahntechniker – nicht mehr verpflichtend erforderlich.
Antragstellung vollständig digital
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Kundenportal der Handwerkskammer. „Wer noch kein Benutzerkonto besitzt, kann sich über unsere Website registrieren“, erklärt Sören Janke von der Handwerkskammer. Anschließend muss das Benutzerkonto mit den persönlichen und betrieblichen Daten aus der Handwerksrolle verknüpft werden.
Nach erfolgreicher Verknüpfung kann der Antrag direkt online gestellt werden. „Sobald wir den Antrag geprüft und freigegeben haben, erhält der Antragssteller eine Vorgangsnummer. Mit dieser Vorgangsnummer kann der Antragsteller dann in einem zweiten Schritt die Karte bei einem Anbieter seiner Wahl bestellen“, erklärt Janke.
Mehr Infos
Informationen zur Gesundheitskarte, zu gesetzlichen Regelungen und Fristen sowie zur Registrierung und Verknüpfung im Kundenportal gibt es unter:
www.hwk-bls.de/gesundheitskarte