Elektronischer Berufsausweis (eBA) und Institutionskarte (SMC-B)

Um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, sollen alle Akteure im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Hilfsmittelerbringer der Gesundheitshandwerke – darunter Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhtechniker, Orthopädietechniker und Friseure, die ärztlich verordnete Zweithaarversorgungen anbieten – spätestens bis zum 1. Januar 2026 zum Anschluss an die TI. Für Zahntechniker bleibt die Anbindung freiwillig.

Voraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur sind der elektronische Berufsausweis (eBA) und die Institutionskarte (SMC-B). Während der Berufsausweis der persönlichen Authentifizierung und elektronischen Signatur dient, authentifiziert die Institutionskarte den Betrieb als berechtigten Nutzer der TI. 

 

Mehr Infos

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat umfangreiche Informationen bereitgestellt:

Themenseite mit FAQs

Infoflyer (PDF)

Update vom 11.09.2025

Aufgrund aktueller parlamentarischer Verfahren ist es möglich, dass der elektronische Berufsausweis (eBA)  als Zugangsvoraussetzung zur TI und als Antragsvoraussetzung für eine SMC-B (Institutionskarte) entfallen wird. Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, finden Sie an dieser Stelle aktualisierte Informationen.

Antragstellung

Die Beantragung der Karten erfolgt über das Kundenportal Ihrer Handwerkskammer. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Mitte Dezember freigeschaltet. Bereits jetzt können Sie sich für das Kundenportal registrieren. Die Registrierung erfolgt in drei Schritten:

Zahl eins

Persönliches Benutzerkonto anlegen

Legen Sie sich ein persönliches Nutzerkonto in unserem Kundenportal an:

www.hwk-bls.de/kundenportal-registrierung

Zahl zwei

Pin anfordern

Loggen Sie sich mit Ihrem persönlichen Nutzerkonto in das Kundenportal ein. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche "Pin anfordern" und füllen das Formular aus.

Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der PIN.

Zahl drei

Benutzerkonto mit Betrieb verknüpfen

Bitte loggen Sie sich erneut in das Kundenportal ein und klicken dort auf die Schaltfläche "Mit Betrieb verknüpfen". Nach Eingabe der PIN ist Ihr persönliches Benutzerkonto mit Ihrem Betrieb verknüpft.

Bei Fragen zum Kundenportal wenden Sie bitte an: kundenportal@hwk-bls.de.

Fristen im Überblick

  • Ab sofort: Registrierung im Kundenportal der Handwerkskammer.
  • Ab Dezember 2025: Antragstellung im Kundenportal der Handwerkskammer.
  • Bis 1. Januar 2026: Verpflichtende Anbindung der Betriebe an die Telematikinfrastruktur.
  • Ab 1. Juli 2026: Pflicht zur Nutzung der eVerordnung für Betriebe der Gesundheitshandwerke.
Ihr Ansprechpartner ist Ihnen bei Fragen gern behilflich
Handwerkskammer

Sören Janke

Abteilungsleiter Vertrags- und Handwerksrecht / Sachverständigenwesen

Friedenstraße 6

21335 Lüneburg

Tel. 04131 712-136

janke--at--hwk-bls.de

Ihre Ansprechpartnerin ist Ihnen bei Fragen gern behilflich
Handwerkskammer

Petra Rick

Vertrags- und Handwerksrecht / Sachverständigenwesen

Burgplatz 2 + 2a

38100 Braunschweig

Tel. 0531 1201-182

rick--at--hwk-bls.de