Tischler-Ausbildung
www.hannesharnack.de - Merle Busch

Förderung der AusbildungEinstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Insolvenzazubis)

Betriebe, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben (sog. Insolvenzazubis) zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen bzw. einstellen wollen, können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Bis 2022 wird zudem die Übernahme von Auszubildenden gefördert, deren bisheriger Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag vor Abschluss der Ausbildung infolge der betrieblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gelöst hat.

 

Laufzeit

Projektende ist unabhängig des Bestehens oder Nichtbestehens der Abschlussprüfung, spätestens der 30.06.2023. Der Ausbildungszeitraum gemäß Ausbildungsvertrag muss spätestens am 30.06.2023 mindestens zur Hälfte erfüllt sein.

Gefördert werden je nach Standort des Betriebs 50 % bzw. 60 % der förderfähigen Ausgaben, wobei hierbei eine monatliche Pauschale von 600 Euro zugrunde gelegt wird. Um die Förderung beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnis muss eine Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten umfassen.
  • Der Ausbildungszeitraum muss spätestens am 30.06.2023 mindestens zur Hälfte erfüllt sein.


Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie direkt bei der NBank. Anträge auf Förderung müssen vor Abschluss des Ausbildungsvertragesüber das Kundenportal der NBank gestellt werden. 

Hansen-Hester Schmitz / Handwerkskammer

Hester Hansen

Stv. Geschäftsbereichsleiterin Berufliche Bildung / Abteilungsleiterin Nachwuchswerbung und Ausbildungsberatung

Hamburger Straße 234

38114 Braunschweig

Tel. 0531 1201-210

hansen--at--hwk-bls.de