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Bis zum 15. April 2021 können Unternehmen Anträge auf Beihilfe von bis zu 15.000 Euro für den Austausch von Nutzfahrzeugen der Klassen Euro I bis V gegen neue Nutzfahrzeuge der Klasse Euro VI sowie alternativer Antriebsarten stellen.Flottenerneuerungsprogramm für LKW ab 7,5 Tonnen

Seit Januar 2021 unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Anschaffung von fabrikneuen Lkw,  wenn gleichzeitig ein alter Lkw verschrottet wird mit bis zu 15.000 Euro.

Was wird gefördert?

  • Bezuschusst wird die Verschrottung alter, konventioneller dieselbetriebener Nutzfahrzeuge der Abgasstufen Euro 0 – Euro V/EEV in Verbindung mit dem Erwerb von Lkw der Abgasstufe Euro VI oder elektro- oder wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge.
  • Das Neufahrzeug muss der Fahrzeugklassen N2 oder N3 entsprechen und über eine zulässige Gesamtmasse von wenigstens 7,5 Tonnen verfügen.


Darüber hinaus gewährt das Förderprogramm einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro, höchstens jedoch 60 Prozent der Anschaffungskosten, für die Anschaffung sog. intelligenter Trailer-Technologie (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile). Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen die neuen Lkw über ein Abbiegeassistenzsystem verfügen.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist Bewilligungsbehörde. Die Antragsfrist beginnt am 26. Januar 2021 und endet mit Ablauf des 15.04.2021. Die Anträge sind an das BAG ausschließlich auf elektronischem Wege über die  Portalseite / (eService-Portal) zu richten.

Ansprechpartner

Holger Fiegenbaum

Tel. 04131 712-194

Fax 04131 712-280

fiegenbaum--at--hwk-bls.de

Wulf Maasch

Tel. 04141 6062-36

Fax 04141 6062-90

maasch--at--hwk-bls.de