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Riechers / Handwerkskammer

Informationen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.Fahrverbote für Dieselfahrzeuge

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Urteil zu geplanten Diesel-Fahrverboten in einigen Städten gefällt. Demnach hält es Verbote grundsätzlich für zulässig, sie müssen aber verhältnismäßig sein. Ausnahmen sind z.B. für Handwerker vorgesehen, die Auswirkungen für das örtliche Handwerk sind gegenwärtig noch nicht absehbar.

In Hamburg hat der Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) bereits unmittelbar nach der Urteilsentscheidung angekündigt, die vom rot-grünen Senat beschlossenen Maßnahmen für zwei Straßen in Hamburg wie geplant umsetzen zu wollen.

Anders in Niedersachsen. Dort bekräftigte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) das Nein der Landesregierung zu Diesel-Fahrverboten: "Pauschale Dieselverbote in den Städten wären ein Schlag gegen die Wirtschaft und die Verbraucher, die sich im Vertrauen auf die geltende Rechtslage ihre Autos gekauft haben."

Informationen zum Urteil

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

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