Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat auf seiner Website detaillierte Informationen für Betriebe der Lebensmittelgewerke zusammengestellt.

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Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt seit dem 1.1.2026 – mit Ausnahme von Getränken – der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Von der Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes profitieren neben Restaurants, Kantinen, Bars und Cafés, auch Handwerksbetriebe wie Fleischereien, Bäckereien, Konditoreien und Eishersteller, die für Ihre Kunden Tische und Stühle zum Vor-Ort-Verzehr bereithalten, sowie Catering- und Partyservice-Anbieter.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat auf seiner Website detaillierte Informationen für Betriebe der Lebensmittelgewerke zusammengestellt.