money, capital, euro, calculator, finance, note, bond, cash, payment, cost, coin, income, profit, prize, credit, bank, business
ElenaR - Fotolia.com

Zahlreiche Fragen zur Umsetzung offenEnergiepreispauschale

Als Reaktion auf die stark gestiegenen Energiepreise hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das unter anderem eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro vorsieht. Diese Pauschale soll allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) einmalig als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Die Auszahlung soll dabei über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erfolgen. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige sollen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten.

Offene Fragen

Diese Ankündigung hat eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen. Neben organisatorischen Fragen (technische Abwicklung, Zeitpunkt der Zahlung), gibt es aktuell keine Klarheit, ob beispielsweise auch sog. Minijobber begünstigt sind. Es ist außerdem unklar, ob der Betrag sozialversicherungspflichtig ist und ob die Besteuerung durch den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnsteuer oder im Rahmen der jeweiligen Einkommensteuererklärung erfolgen soll.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat diese und weitere Fragen an die Entscheidungsträger in Verwaltung und Politik adressiert und dabei klargestellt, dass bereits eine Auszahlung durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine erhebliche bürokratische Belastung darstellt und es keinesfalls zu weiteren Belastungen für die Arbeitgebenden kommen darf.