Symbolbild für steigende Kosten
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Strom- , Gas- und WärmepreisbremsenEnergiepreisbremsen kommen

Nachdem der Deutsche Bundestag die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen verabschiedet hat, hat auch der Bundesrat den Energiepreisbremsen zugestimmt. Damit werden private Haushalte wie auch Unternehmen im kommenden Jahr entlastet. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt.

Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)


SLP-Kunden und RLM-Kunden mit Jahresverbrauch ≤ 1,5 GWh

Betriebe, die nach Standardlastprofilen (SLP) oder mit registrierter Leistungsmessung (RLM) mit einem maximalen Jahresverbrauch von 1,5 GWh abgerechnet werden, zahlen einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde; für Fernwärme gilt ein Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Diese Preise gelten jeweils für ein sog. Grundkontingent, das 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 beträgt. Für den übrigen Verbrauch gilt der reguläre Marktpreis.

Die Gaspreisbremse gilt ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

RLM-Kunden mit Jahresverbrauch > 1,5 GWh ("Industriekunden")

Betriebe mit einem jährlichen Gasverbrauch von mehr als 1,5 GWh  erhalten ab Januar 2023 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent pro Kilowattstunde netto (d. h. vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und stattlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer). Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den übrigen Verbrauch gilt der reguläre Marktpreis.

 

Häufig gestellte Fragen

FAQs zur Wärme- und Gaspreisbremse

www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gaspreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Strompreisbremsegesetz

Die Strompreisbremse wirkt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Entlastungsbeträge der Strompreisbremse für die Monate Januar und Februar 2023 werden rückwirkend im März 2023 angerechnet. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023; eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt. Oberhalb der rabattierten Kontingente fallen die üblichen Strompreise an.


Jahresverbrauch ≤ 30.000 kWh

Die Strompreisbremse deckelt den Strompreis für Haushalte und Betriebe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh auf 40 Cent pro Kilowattstunde brutto, d. h. einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen (z. B. Umsatzsteuer). Dieser Preis gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.

Jahresverbrauch > 30.000 kWh

Für Betriebe mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde netto zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Dieser Preis gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent des historischen Verbrauchs.

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