Stromzähler
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Zum 1. Juli 2022 müssen Stromkunden keine EEG-Umlage mehr zahlenEEG-Umlage entfällt

Im Koalitionsvertrag war vorgesehen, die EEG-Umlage ab 2023 abzuschaffen. Um Stromkunden angesichts der hohen Energiepreise zu entlasten, soll die EEG-Umlage nun bereits zum 1. Juli 2022 auf 0 Cent pro Kilowattstunde herabgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Entwurf zur Abschaffung der EEG-Umlage und zu deren Weitergabe an die Letztverbraucher beschlossen. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundestag noch zustimmen; die Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich

Entlastung bei Endverbrauchern

Um sicherzustellen, dass die Entlastung bei den Endverbraucherinnen und – verbrauchern ankommt, enthält das Gesetz auch Regelungen zur Weitergabe der Absenkung. Stromlieferanten werden verpflichtet, die Entlastung in vollem Umfang weiterzugeben. 

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage – auch Ökostromumlage genannt – wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserenergie zu finanzieren. Sie wird bei Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Die Einnahmen aus diesem Strompreisbestandteil fließen auf das sogenannte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber.

Die EEG-Umlage wurde zuletzt zum 1. Januar 2022 herabgesetzt und beträgt aktuell 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die durch die geplante Reduzierung auf 0 Cent pro Kilowattstunde resultierenden Einnahmeausfälle werden vom Bund aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet.



Die Handwerkskammer hatte sich in den vergangenen Jahren intensiv im politischen Raum dafür eingesetzt, die EEG-Umlage auf den Strompreis abzuschaffen, da gerade Handwerksbetriebe und deren Beschäftigten die volle Last tragen. Zuletzt hatte die Kammer  konkrete Entlastungswirkungen einer vorzeitigen Abschaffung aufgezeigt.