Digitale Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Bis Ende 2027 können die Anzeigen weiterhin postalisch erfolgen.

Arbeitsunfall, Verletzung
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Die Meldung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Verdachtsfällen auf Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wird digitalisiert. Ab dem 1. Januar 2028 sollen die Meldungen ausschließlich digital möglich sein, in der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden. Dies regelt die novellierte Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV).

Neue Meldeinhalte

Neben der Digitalisierung der Meldungen wurden mit der Novellierung der Verordnung weitere Änderungen umgesetzt. Es kommen neue Meldeinhalte hinzu wie zum Beispiel:

  1. die Ergänzung der Angaben zum Geschlecht um die Einträge "Divers" und "keine Angabe"
  2. die Angabe, ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit oder während des Distanzunterrichts eingetreten ist
  3. die Angabe, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt
  4. die Angabe, ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.

Die in der Übergangsfrist noch gültigen Musterformulare der vormaligen UVAV werden nicht um alle neuen Meldeinhalte ergänzt. Sie nehmen lediglich die Inhalte 1 und 2 neu auf. Diese Musterformulare werden zum 01. Oktober 2023 ergänzt und noch bis zum 31.12.2027 im Internet bereitgestellt.



Digitale Meldung

Für die digitale Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stehen bereits vollumfänglich die für Unternehmen erforderlichen digitalen Formulare im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder über das Onlineangebot des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung. Für die ärztliche Anzeige über den Verdacht auf eine Berufskrankheit wird derzeit an einem digitalen Übertragungsweg gearbeitet.

Die digitalen Meldeformulare werden gestaffelt ergänzt und ab dem 01.10.2023 mit den Inhalten zu 1 und 2 aktiv geschaltet beziehungsweise ab dem 01.01.2024 mit dem vollumfänglichen Datensatz der neuen UVAV.