Überbrückungs- November- und DezemberhilfenCorona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung verlängert

Die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde bis zum 30. September 2024 verlängert.

Symbolbild: Roter Pin markiert Eintrag im Kalender.
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Die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) ist um ein halbes Jahr bis zum 30. September 2024 verlängert wurden. Die Fristverlängerung geht mit einer Vereinfachung des Verfahrens einher. In bestimmten Fällen kann das Verfahren zukünftig in einer Kurzprüfung beschieden werden. Auf diese Weise kann die technische Abwicklung des Programms beschleunigt werden.

Bislang sind in Niedersachsen weniger als die Hälfte der Schlussabrechnungen eingegangen.

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