Zimmerer, Tischler, Säge, Holz, Holzspäne
www.bildwerknord.de - Hannes Harnack

Unternehmen der Holzwirtschaft können noch bis zum 30. April Investitionszuschüsse beantragen.Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in der Holzwirtschaft

Als Bestandteil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes der Bundesre­gierung fördert das
Bundeslandwirtschaftsministerium Investitionen, um das Bauen mit Holz weiterzuentwickeln und die Holzwirtschaft schneller an neue Rohstoffgrundlagen anzupassen.

Unternehmen der Holzwirtschaft können noch bis zum 30. April 2021 Investiti­onszuschüsse bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des  Bundesprogramms zur Förderung von Investitionen in der
Holzwirtschaft beantragen. Erfasst werden beispielsweise Maschinen für effiziente Holzbearbeitung wie CNC-Fräsen oder Sägetechnologie, Produktionstische, Software, oder auch Krananlagen. Investitionen werden je nach Betriebsgröße mit bis zu 20 % der Investitionssumme gefördert.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die werterhaltende beziehungsweise wertsteigernde Nutzung von durch Kalamitätsereignisse unplanmäßig anfallenden Rundholzmengen (Kalamitätsholz),
  • Investitionen zur vermehrten Nutzung von Laubholz und
  • Investitionen zum Ausbau der Nutzung von Holz als Baustoff.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der Holzwirtschaft beziehungsweise Unternehmen, die mehr als 50 Prozent ihres jahresbezogenen Umsatzes durch unternehmerische Tätigkeit bspw. in der Produktion, dem Handel, Verarbeitung und/oder Reparatur von Holzprodukten erzielen. Dies umfasst beispielsweise Unternehmen der Sägeindustrie, Holzwerkstoffindustrie, Möbelindustrie, Holzpackmittelindustrie, Zimmereien, Holzbauunternehmen, Holz- und Zellstofferzeuger und den Holzgroßhandel.

Wie erfolgt die Förderung und wie hoch ist die Förderquote?

Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendungshöhe bemisst sich als Anteilfinanzierung jeweils nach den nachgewiesenen, zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Beihilfeintensität ist wie folgt festgesetzt:

  • höchstens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Klein- und Kleinstunternehmen,
  • höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen sowie
  • höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen.

Kleinst- und Kleinunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben.

Große Unternehmen sind Unternehmen, die 250 Mitarbeitende oder mehr, mit einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder mit einer Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro.

Wie können Anträge gestellt werden?

Die Förderung von Maßnahmen kann bis zum 30. April 2021 beantragt werden und die Antragstellung erfolgt über das  elektronische Online-Antragssystem (easy-Online). Easy-Online ist ein barrierefreies Internet-Portal zum Ausfüllen und Ausdrucken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes.

Vor Beginn des Vorhabens muss der Antrag über das elektronische Online-Antragssystem easy-Online gestellt und anschließend der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag im Original bei der BLE eingereicht werden. Der Antrag ist erst mit dem schriftlichen Eingang in der BLE rechtsgültig gestellt.