Corona
Romolo Tavani - stock.adobe.com

Für bestimmte Bereiche soll voraussichtlich ab dem 25. August die sog. 3G-Regel geltenBund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021

Bund und Länder haben erneut Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beraten. Der Beschluss vom 10. August 2021  enthält unter anderem folgende Regelungen:

Basisschutzmaßnahmen gelten weiterhin

Die sog. Basisschutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln als auch das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im ÖPNV haben weiterhin Bestand.

3G-Regel für bestimmte Bereiche

In bestimmten Bereichen gilt die sog. 3G-Regel. Das heißt, dass der Zutritt nur für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen möglich ist. Dies gilt u. a. für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik) sowie für den Zugang zur Innengastronomie.

Allerdings können die Länder von dieser 3G-Regel ganz ober teilweise abweichen, solange die Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 liegt bzw. ein alternatives Indikatorsystem eines Landes, das weitere Faktoren wie z. B. die Hospitalisierung berücksichtigt, ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.

Kostenlose Bürgertests werden eingestellt

Ab dem 11. Oktober wird außerdem das Angebot kostenloser Bürgertests eingestellt. Für Personen, die sich nicht impfen lassen können beziehungsweise für die keine Impfempfehlung vorliegt sollen die Testkosten weiterhin übernommen werden.

Verlängerung Überbrückungshilfen

Bund und Länder haben sich außerdem darauf verständigt, die Überbrückungshilfe zu verlängern.



Neue Corona-Verordnung soll nächste Woche kommen

Das Land Niedersachsen hat angekündigt, auf Basis der Beschlüsse die derzeitige Corona-Verordnung umfänglich zu überarbeiten. Die angepasste Verordnung soll voraussichtlich zum 25. August in Kraft treten.

Bis dahin gilt die aktuelle Verordnung mit ihren inzidenzbasierten Regelungen weiter, wobei die Kommunen bei der Anwendung der Stufen wie bisher einen gewissen Handlungsspielraum haben.