Wird ein Arbeitnehmer krank, braucht er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Das obligatorische Arbeitgeber-Abrufverfahren startet frühestens zum 1. Januar 2023.Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Digitales Abrufverfahren (eAU)

Die klassische Krankmeldung mit dem "gelben Schein" soll künftig durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt werden. Hierbei soll der Arbeitgeber im Rahmen eines sog. eAU-Verfahrens digital über den Beginn und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informiert werden. Die Weiterleitung der AU-Daten erfolgt dabei über die Krankenkassen.

Seit dem 1. Januar 2022 können Arbeitgeber, die bereits technisch dazu in der Lage sind, die AU-Daten elektronisch abrufen. Die verpflichtende Einführung zum 1. Juli 2022 wurde erneut verschoben: Durch eine Verlängerung der Pilotphase zum Jahresende startet das obligatorische Abrufverfahren frühestens zum 1. Januar 2023.