4-Tage-Woche

Rechtslage4-Tage-Woche für Auszubildende

Das Trend-Thema 4-Tage-Woche setzt sich immer weiter durch. Doch bei aller Euphorie um das flexible Arbeitszeitmodell müssen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sowie Jugendarbeitsschutzgesetzes berücksichtigt werden. Denn wenn minderjährige Auszubildende im Betrieb beschäftigt sind, lässt sich eine 40-Stunden-Woche nicht auf 4 Tage verteilen.

Rechtslage für minderjährige Auszubildende

Bei minderjährigen Auszubildenden ist eine Ausbildung im Umfang von 40 Stunden pro Woche, verteilt auf 4 Arbeitstage, nicht möglich, da das Jugendarbeitsschutzgesetz eine Höchstgrenze der Arbeitszeit vorsieht (maximal 8 Stunden pro Tag und maximal 40 Stunden pro Woche; Ausnahme: abweichende Regelung in einem Tarifvertrag). Wird an einem Wochentag die Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden verkürzt – das wäre bei einem freien Wochentag der Fall – kann an den anderen Wochentagen eine Arbeitszeit von 8,5 Stunden vereinbart werden. Bei einer täglichen Regelarbeitszeit von 8,5 Stunden würde sich demnach bei einer 4-Tage-Woche eine Ausbildungszeit von maximal 34 Stunden pro Woche ergeben.

Da eine 34-Stunden-Woche im Handwerk üblicherweise nicht mehr als Vollzeit anzusehen ist, würden die Regelungen zur Teilzeitausbildung (§ 27 b HwO) zur Anwendung kommen, wodurch sich unter anderem die Gesamtausbildungsdauer verlängert. Berufsschulzeiten usw. würden in der üblichen Weise darauf angerechnet. Die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Teilzeitausbildung (vgl. Empfehlung Nr. 174 des BIBB-Hauptausschuss) haben weiter Bestand.



Rechtslage für volljährige Auszubildende

Für volljährige Auszubildende ist die 4-Tage-Woche in Vollzeit grundsätzlich ohne besondere Vorgaben möglich (§ 3 ArbZG). Demnach kann die Arbeitszeit der Arbeitnehmenden auf bis zu zehn Stunden an einem Arbeitstag verlängert werden. Etwas anderes würde nur gelten, wenn in einem Tarifvertrag Abweichendes geregelt ist. Überstunden sind an Zehn-Stunden-Tagen grundsätzlich nicht erlaubt.

 

Kontakt

Bei Fragen zur rechtlichen Umsetzung wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberatung. Allgemeine Fragen zur 4-Tage-Woche beantwortet die Betriebsberatung.