Wofür werden Beiträge verwendet?

Die Beiträge werden zur Kostendeckung der Handwerkskammer erhoben. Unabhängig von der Größe, der Mitarbeiterzahl oder der Umsatzzahlen eines Betriebes ist jeder Betrieb zur Beitragsentrichtung verpflichtet.

Die Aufgaben der Handwerkskammer werden zu ca. einem Drittel aus Beiträgen finanziert. Die restlichen zwei Drittel werden von der Handwerkskammer selbst erwirtschaftet, zum Beispiel durch Gebühren oder durch Dienstleistungen und durch Zuschüsse von Bund und Land.