Wann endet die Beitragspflicht?
Solange ein Betrieb in dem Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen ist, ist der Betrieb beitragspflichtig. Wird die Eintragung im laufenden Jahr gelöscht, so endet auch die Beitragspflicht des Betriebs. Ein anteiliger Änderungsbescheid wird erlassen oder, falls bereits der Jahresbetrag entrichtet wurde, wird die Differenz erstattet.