Teilzeitausbildung im Handwerk
Eine Berufsausbildung im Handwerk kann grundsätzlich auch in Teilzeit absolviert werden. Voraussetzung ist, dass sich beide Seiten — Ausbildungsbetrieb und Auszubildender bzw. Auszubildende — gemeinsam auf dieses Ausbildungsmodell verständigen. Die Teilzeitausbildung bietet insbesondere Menschen mit familiären Verpflichtungen, Pflegeaufgaben oder anderen persönlichen Gründen die Möglichkeit, eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren.
Rahmenbedingungen
Für die Teilzeitausbildung gelten folgende Rahmenbedingungen:
Beispiel
Ausbildungsbetrieb und Auszubildende vereinbaren eine Reduzierung der wöchentlichen Ausbildungszeit von 40 auf 32 Stunden. Dies entspricht einer Verringerung um 20 Prozent. Die reguläre Ausbildungsdauer von 36 Monaten verlängert sich entsprechend um 20 Prozent auf 43,2 Monate. Im Ausbildungsvertrag werden daher 43 Monate als Ausbildungsdauer eingetragen. Die zulässige Höchstdauer von 54 Monaten wird dabei nicht überschritten. Die Ausbildungsvergütung reduziert sich ebenfalls um 20 Prozent.
Chancen und Herausforderungen
Die Teilzeitausbildung eröffnet sowohl Betrieben als auch Auszubildenden neue Möglichkeiten. Sie erleichtert insbesondere die Vereinbarkeit von Ausbildung mit familiären Verpflichtungen, Care-Arbeit oder dem Erwerb von Sprachkenntnissen. Gleichzeitig ermöglicht sie Menschen mit unterschiedlichen Lebenssituationen – beispielsweise Alleinerziehenden, Wiedereinsteigenden oder Personen mit Pflegeverantwortung – den Zugang zu einer qualifizierten Berufsausbildung. Für Handwerksbetriebe bietet sich dadurch die Chance, zusätzliche Bewerbergruppen zu erschließen und dem Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken.
Gleichzeitig bringt eine Teilzeitausbildung einen höheren Abstimmungsbedarf mit sich. Die verlängerte Ausbildungsdauer sowie die reduzierte wöchentliche Ausbildungszeit erfordern eine sorgfältige Planung der betrieblichen Ausbildung. Auch die Koordination mit Berufsschule und überbetrieblichen Lehrgängen sollte frühzeitig erfolgen, da diese in der Regel in Vollzeit stattfinden. Zudem ist die Ausbildungsvergütung entsprechend der reduzierten Ausbildungszeit anteilig geringer.
Beratung
Bei Fragen zur Teilzeitausbildung oder individuellem Beratungsbedarf steht Ihnen das Team der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer gerne zur Verfügung.