Stromsteuererstattung 2025 - Fristen beachten
Handwerksunternehmen des Produzierenden Gewerbes können noch bis zum 31.12.2026 die Stromsteuererstattung für 2025 beantragen.
Handwerksunternehmen des Produzierenden Gewerbes, dazu gehören unter anderem das Verarbeitende Gewerbe (z. B. Nahrungsmittelhandwerke) und das Baugewerbe, können noch bis zum 31. Dezember 2026 eine Erstattung der Stromsteuer für die Steuerverbräuche im Jahr 2025 beantragen. Die Antragstellung setzt einen jährlichen Stromverbrauch von mehr als 12.5000 kWh voraus. Betriebe oberhalb dieser Verbrauchsgrenze sollten prüfen, ob sich der Aufwand für die Beantragung der Erstattung lohnt. Bestimmte Stromverwendungen, zum Beispiel für die Elektromobilität oder für die Abgabe an Dritte, fallen nicht unter die Begünstigung. Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz stellt bietet im Rahmen ihres kostenfreien E-Tools ein Stromsteuermodul an. Mit diesem können Unternehmen die Voraussetzungen für eine Steuerentlastung prüfen und die voraussichtliche Höhe des Entlastungsbetrags abschätzen.
Der Antrag auf Erstattung ist über das zuständige Hauptzollamt zu stellen. Voraussetzung hierfür ist ein Online-Zugang zum Zoll-Portal, für den ein ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich ist.