Strengere Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel
Die EmpCo-Richtlinie gibt eine strengere Regulierung von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln vor. Auch Handwerksbetriebe können betroffen sein.
Handwerksbetriebe, die Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel im Kontext kommerzieller Kommunikation, insbesondere in der Werbung, nutzen, müssen ab dem 27. September 2026 strengere Vorgaben beachten, um Abmahnrisiken vorzubeugen. Grund dafür sind neue wettbewerbsrechtliche Vorgaben der europäischen EmpCo-Richtlinie, die in Deutschland mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt werden. Ziel der Neuregelungen ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen („Greenwashing“) zu schützen. Wer gegen die neuen Vorgaben verstößt, kann von berechtigten Verbraucherschutz- bzw. Wirtschaftsverbänden oder von Mitbewerbern abgemahnt werden.
Umweltaussagen
„Wer Umweltaussagen wie ‚umweltfreundlich‘, ‚grün‘ oder ‚klimafreundlich‘ nutzt, muss diese entweder deutlich erkennbar auf demselben Medium spezifizieren oder nachweisen können, dass sie auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung gemäß Unionsrecht beruhen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Zertifizierung mit einem staatlichen Umweltkennzeichen wie dem ‚Blauen Engel‘ vorliegt“, weiß Colette Bomnüter, Nachhaltigkeitsberaterin bei der Handwerkskammer.
Dabei ist laut Gesetz grundsätzlich jede Aussage oder Darstellung im Kontext einer geschäftlichen Handlung als „Umweltaussage“ zu verstehen, mit der zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Produktkategorie, eine Marke oder ein Unternehmer positive oder keine Umweltauswirkungen hat oder weniger schädlich für die Umwelt ist als andere Produkte, Dienstleistungen, Produktkategorien, Marken oder Unternehmer.
Nachhaltigkeitssiegel
In puncto Nachhaltigkeitssiegel gilt, dass diese künftig nur noch dann gegenüber Verbrauchern verwendet werden dürfen, wenn sie von einer staatlichen Stelle anerkannt sind oder auf einem gesetzeskonformen Zertifizierungssystem beruhen.
Weitere Informationen
Infoseite inkl. FAQs des Zentralverbands des Deutschen Handwerks
Beratung
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Beratung der Handwerkskammer: