Kurzarbeitergeld in der Baubranche

Infoblatt mit Hinweisen für eine erfolgreiche Beantragung von Kurzarbeitergeld.

Konjunkturbarometer steigt wieder. Konjunkturumfrage zeigt, dass Handwerksbetriebe zuversichtlich sind.
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Derzeit sind viele Auftragsstornierungen im Bereich des klassischen Wohnungsbaus und Wirtschaftsbaus zu verzeichnen. Auch für die kommenden Monate ist von einer kritischen Auftragslage auszugehen. 

Um bei einem vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden, können Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen auf Kurzarbeit zurückgreifen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat zuletzt jedoch immer wieder die Rückmeldung erhalten, dass Betriebe aufgrund ungeeigneter oder unzureichender Formulierungen Ablehnungsbescheide erhalten haben. Vor diesem Hintergrund hat der ZDH gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit ein zweiseitiges Informationsblatt mit Hinweisen für eine erfolgreiche Beantragung erstellt. Das Infoblatt skizziert den Verfahrensablauf und erläutert die Voraussetzungen, die für die Zahlung von Kurzarbeitergeld erfüllt sein müssen bzw. die erforderlichen Angaben des Betriebs.

 

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