Starkes Handwerk. Starke Kommunen.Kommunalwahlen 2026
Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. Dabei werden die politischen Weichen für die zukünftige Entwicklung der Städte, Gemeinden und Landkreise gestellt. Kommunale Entscheidungen beeinflussen maßgeblich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Ort – von Infrastruktur und Mobilität über Bildung und Fachkräftesicherung bis hin zu Genehmigungsprozessen, Energieversorgung und Stadtentwicklung.
Das niedersächsische Handwerk ist mit seinen Betrieben, Beschäftigten und Auszubildenden ein zentraler Pfeiler der regionalen Wirtschaftskraft und Daseinsvorsorge. Als Arbeitgeber, Ausbilder, Innovationstreiber und verlässlicher Partner der Kommunen trägt das Handwerk wesentlich zur Stabilität, Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Regionen bei.
Vor diesem Hintergrund formuliert das Handwerk seine Erwartungen an eine mittelstandsorientierte Kommunalpolitik und zeigt auf, welche politischen und administrativen Rahmenbedingungen erforderlich sind, um wirtschaftliche Entwicklung, Investitionen und nachhaltige Transformation vor Ort erfolgreich zu gestalten.
Zentrale Forderungen des Handwerks
Ohne das Handwerk geht es nicht
Leistungsfähige Kommunen und ein starkes Handwerk sind wechselseitig aufeinander angewiesen. Kommunalpolitik gestaltet die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unmittelbar vor Ort und beeinflusst damit entscheidend die Wettbewerbsfähigkeit, Investitionsbereitschaft und Zukunftsperspektiven der handwerklichen Betriebe.
Das niedersächsische Handwerk erwartet daher eine verlässliche, mittelstandsorientierte und praxisnahe Kommunalpolitik, die wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht, bürokratische Belastungen reduziert und die kommunale Infrastruktur nachhaltig stärkt. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Transformationsprozesse sind stabile Standortbedingungen, effiziente Verwaltungsstrukturen und ein partnerschaftlicher Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Wirtschaft von zentraler Bedeutung.
Die Forderungen im Überblick
Nachfolgend finden Sie eine zusammenfassende Darstellung der zentralen mittelstandspolitischen Forderungen des niedersächsischen Handwerks mit kommunalem Bezug.
Intensivierung der Wirtschaftsförderung und Entwicklung innovativer Projekte in Abstimmung mit dem örtlichen Handwerk durch
- Sicherung bestehender Unternehmen und deren künftigen Erweiterungsmöglichkeiten in ihren Quartieren und insbesondere in den Ortszentren.
- Förderung von Betriebsneuansiedlungen auch in Mischgebieten.
- Einbindung des Handwerks in die Weiterentwicklung von Ortszentren und in das Stadtmarke-ting.
- enge Abstimmung bei wirtschaftsfördernden Aktivitäten mit Handwerkskammern und Verbänden, Innungen und Kreishandwerkerschaften.
- Stärkung der bestehenden und bewährten Wirtschaftsförderungsangebote und Verzicht auf den Ausbau von Doppelstrukturen.
- bedarfsgerechte Unterstützung und Förderung von Unternehmensnachfolgen und Existenz-gründungen im Handwerk.
- Innovations- und Technologieförderung.
- Förderung von Messen, Märkten und Ausstellungen.
- flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung sowie der Mobilfunkangebote im 5G-Standard.
Auftragsvergaben mittelstandsorientiert verstetigen durch
- Aufrechterhaltung des Vorrangs von Fach- und Teillosvergabe
- Nutzung von Projekten in Öffentlich-Privater-Partnerschaft (ÖPP) nur in Ausnahmefällen.
- Entbürokratisierung des Vergabeverfahrens, u.a. durch sachgerechte Anwendung der Vor-schriften der VOB und VOL.
- Verbesserung der Personalsituation bei den ausschreibenden Stellen der Kommunalverwaltungen, um die Qualität der Ausschreibungen und die Abwicklung der Aufträge dauerhaft zu sichern.
- Verzicht auf vergabefremde Kriterien in Ausschreibungen.
- Nutzung der erhöhten Wertgrenzen zur freihändigen und beschränkten Vergabe von Bauaufträgen und Leistungen für eine mittelstandsfreundliche Vergabe.
- Vermeidung von Liquiditätsengpässen bei den Unternehmen durch Abschlagszahlungen und unverzügliche Begleichung der Schlussrechnungen.
Einführung von verpflichtenden Schlichtungsklauseln in Bauverträgen öffentlicher Auftraggeber, um so langwierige kostentreibende Gerichtsverfahren zu vermeiden. - möglichst regionale Vergabe zur Stärkung regionaler Wertschöpfung und als Beitrag zur Nachhaltigkeit.
- An öffentlichen Ausschreibungen können nur Betriebe bzw. Unternehmen teilnehmen, die nachweislich tarifliche oder gleichwertige Arbeitsbedingungen gewährleisten.
Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen durch
- zügige Bearbeitung von Anträgen für gewerbliche, öffentliche sowie private Baumaßnahmen.
- optimierte Vernetzung kommunaler Informations- und Genehmigungsstellen für alle Standort-, Rechts- und Verfahrensfragen, z. B. für Bauvorhaben.
- bedarfsgerechte Personalausstattung in den beteiligten Behörden.
- Befähigung der Mitarbeitende in den Kommunalverwaltungen, Ermessensspielräume konsequent wirtschaftsfreundlich auszunutzen.
- flächendeckende Umsetzung der Vorteile der reformierten Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) für Umbauten.
- konsequente (Weiter-) Entwicklung und Nutzung der Digitalisierungsvorteile zur Prozessbe-schleunigung (auch unter datenschutzkonformer Verwendung von künstlicher Intelligenz).
- überkommunale Vereinheitlichung von digitalen Verwaltungsservices für Unternehmen und Nutzung gemeinsamer IT-Infrastruktur zur Hebung von Skalenvorteilen.
- Etablierung einer medienbruchfreien Behördenkommunikation für Gründende und Gewerbetreibende (Durchsetzung des Once-only-Prinzips).
Kommunale Steuern, Abgaben und Gebühren handwerksfreundlich ausgestalten durch
- Reduzierung der kommunalen Steuerlast für den Mittelstand, insbesondere durch mittelstandsorientierte Gewerbesteuerhebesätze.
- kritische Überprüfung, ob die Gesamtbelastung für Gewerbebetriebe nach der Neuausrichtung der Grundsteuer gleich geblieben ist.
- moderate Abgaben- und Gebührenbelastungen, wie z. B. für Energie, Wasser und Abwasser.
- Verzicht auf Tourismusbeiträge, Bettensteuern, Verpackungssteuern oder sonstige zusätzliche Belastungen der ortsansässigen Wirtschaft.
maßvolle Gebühren bei der Ausstellung von Handwerkerparkausweisen.
Sicherstellung solider Kommunalfinanzen durch
- ambitionierte Sanierung der öffentlichen Finanzen bei Land und Kommunen, um die Voraussetzung für öffentliche Investitionen zu schaffen und öffentliche Verschuldung einzudämmen.
- konsequente Aufgabenüberprüfungen bei den Wahlleistungen in den Kommunen.
- konsequente Durchsetzung des Konnexitätsprinzips zwischen Bund, Land und Kommunen und damit eine
- konsequente Sicherstellung der Finanzierung durch die entsprechende staatliche Ebene, die eine Aufgabe auf andere überträgt.
- stärkere Inanspruchnahme öffentlicher Projektfördermittel, z. B. der Europäischen Strukturfonds, zur Entlastung kommunaler Haushalte.
- Stärkung der investiven Ausgaben, um damit eine wachstumsfördernde Politik zu realisieren.
- Sicherstellung einer ausreichenden Finanzausstattung der Kommunen durch das Land unter Berücksichtigung der Sozialstruktur vor Ort.
- Vermeidung von ordnungspolitischen Fehlanreizen im kommunalen Finanzausgleichssystem und bei Altschuldenregelungen, u.a. durch Vermeidung
- restriktiver Vorgaben des Landes wie z.B. steigende fiktive Hebesätze.
- Priorität für eine eigenverantwortliche Schuldentilgung und Haushaltssanierung unter Vermeidung einer Kollektivierung von Schuldenlasten.
Kommunale Verkehrsinfrastruktur stärken durch
- die Einbeziehung der lokalen Wirtschaft in die Verkehrsplanung vor Ort unter Berücksichtigung von ÖPNV, Kfz, Zweirad, Fußgänger, Park- und Ladezonen, Infrastruktur für alternative Antriebsformen sowie bei der Aufstellung von Mobilitäts- und Parkraumkonzepten.
- Beschleunigung, Digitalisierung und Vereinfachung von Antrags- und Genehmigungsverfahren zum Einrichten von Baustellen, zum Beantragen von Handwerkerparkausweisen und sonstiger verkehrsbezogener Anlässe.
- die zügige Umsetzung von Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Verzicht auf Rückbau von funktionierender Verkehrsinfrastruktur und sicherer Ausbau für alle Verkehrsteilnehmende.
- die Weiterentwicklung von dynamischen Verkehrsleitsystemen in ein umsichtiges, transparentes und mit den betroffenen Betrieben abgestimmtes Baustellenmanagement.
- Vermeidung von Verengungen oder anderen Behinderungen des fließenden Verkehrs.
uneingeschränkte Erreichbarkeit von Kunden und Baustellen durch Service-, Liefer- und Montagefahrzeuge des Handwerks und der Möglichkeit direkt vor Ort zu parken. - Sicherung der Erreichbarkeit von Innenstädten und autoarmen Quartieren für motorisierte Versorgungsverkehre des Handwerks.
Sicherung von Stellplätzen im öffentlichen Raum, um die Erreichbarkeit des Ladenhandwerks, insbesondere in Innenstädten, für den PKW-Verkehr zu gewährleisten. - Schaffung einer zentralen digitalen Plattform für Handwerkerparkgenehmigungen, die unkompliziert und medienbruchfrei in allen Kommunen genutzt werden kann.
- maßvolle Gestaltung der Gebührenstruktur für Handwerkerparkausweise.
- unbürokratischen Verzicht auf Antrags- und Genehmigungsverfahren fürs Parken bei kurzzei-tigen Einsätzen bis zu drei Tagen unter Verwendung eines einfachen Arbeitsstättennachweis (siehe Lübecker Modell).
- durch zusätzliche Angebote regionaler bzw. interkommunaler Verbundlösungen bei Handwer-kerparkausweisen.
Berücksichtigung der Parkbedürfnisse ansässiger Handwerksbetriebe in ihren Quartieren im öffentlichen Raum, insbesondere auch in Bewohnerparkgebieten. - bedarfsgerechte Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO an Betriebe zum Parken am Betriebssitz in Bewohnerparkgebieten.
- bedarfsgerechte kostenlose Kurzzeitparkmöglichkeiten („Brötchentaste“, „Sanduhr“-Modell).
- mittelstandsfreundliche Gestaltung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze bei Nachweis von Jobticket, Jobrad o. Ä. für Mitarbeitende.
- Stärkung öffentlicher Infrastrukturleistungen im Rahmen öffentlicher Nahverkehrs- und Nahversorgungsangebote.
- Erhöhung der Attraktivität der ÖPNV-Angebote, insbesondere für Auszubildende und Fortbildungsschülerinnen und -schüler.
- Ausbau des ÖPNV im ländlichen Raum.
Überprüfung der kommunalen Leistungserstellung und Effizienzsteigerung durch
- Stärkung des partnerschaftlichen Miteinanders kommunaler Unternehmen mit dem Handwerk
- Vermeidung von Konkurrenz kommunaler Betriebe zur Privatwirtschaft.
- Einhaltung der etablierten Arbeitsteilung zwischen Versorgern und Handwerk (Energie, Wärme, Wasser).
- Verzicht der Ausweitung von Dienstleistungen kommunaler Energie- und Wärmeversorger in privatwirtschaftliche Märkte des Handwerks hinein.
- Vermeidung des Erwerbs von Handwerksbetrieben sowie aggressiver Preispolitik durch kom-munale Unternehmen.
enges Controlling von wirtschaftlicher Betätigung kommunaler Unternehmen durch die Eigentümerkommune im Hinblick auf die Auswirkung auf - Handwerksmärkte sowie Erhöhung der Transparenz hinsichtlich dieser Auswirkungen auf Räte und Stakeholder.
- grundsätzliche Übertragung von Aufgabenbereichen auf privatwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Reparaturdienste, Gebäudeverwaltung, Schneeräumdienste etc.
Mehr Auszubildende und erfolgreiches Lernen in der beruflichen Bildung durch
- aktive und gestaltende kommunale Bildungspolitik als Grundlage beruflicher Perspektiven und gesellschaftlicher Teilhabe sowie als Entwicklungspotenzial und -chance von Kommunen.
- unter den regionalen Akteuren vernetzte und kooperativ ausgerichtete kommunale Bildungslandschaften als Ausdruck kommunaler
- Bildungsverantwortung. Grundlage derer sind frühkindliche Bildung mit überregional vergleichbaren Qualitätsstandards, eine Schulträgerschaft mit geeigneten Hilfen bei der Gestaltung von Übergängen, Schulen, die das dort tätige fachliche und pädagogische Personal im Gesamten koordiniert sowie Weiterbildung und Jugendhilfe.
- frühe und zugehende Hilfen für Familien bei psychosozialen Belastungen und Entwicklung von Erziehungskompetenz, ebenso wie stabile und verbindliche Unterstützung junger Men-schen bei erwiesenem Förder- und sozialpädagogischem Betreuungsbedarf vor und während einer Berufsausbildung.
- Verbesserung der Berufsorientierung und Entscheidungsfähigkeit junger Menschen durch vermehrt praktische Erlebnisse in handwerklicher Umgebung, Begegnungen mit Menschen aus dem Handwerk und unter konsequenter Einbeziehung der Eltern an und mit allen Schulformen einschließlich der Gymnasien.
- verlässliche regionale Koordination von Sprachtests und -förderung für alle Kinder in Kindertagesstätten sowie für Menschen mit Zuwanderungshintergrund im Zusammenwirken mit Betrie-ben, Berufsbildenden Schulen und örtlichen Bildungsträgern vor und während einer berufli-chen Ausbildung als wesentlicher Beitrag für einen erfolgreichen Berufsabschluss.
- aktives Mitwirken an dem Nachverfolgen junger Menschen ohne konkrete Anschlussperspektive nach Verlassen der Schule bis zur Überführung in ein beruflich qualifizierendes Angebot durch datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement über eine bundesweite Schüler-ID.
- Einrichten von Teilzeit-Berufsfachschulen nur im Einvernehmen mit der örtlichen Wirtschaft und mit einem erkennbaren Anteil an berufsorientierenden sowie Grundkompetenzen vermittelnden Inhalten.
- Bereithalten eines leistungsfähigen Baumanagements für Berufsschulen und für ein attraktives und lernförderndes Umfeld, das zukünftige Formate des Lehrens und Lernens berücksich-tigt.
- Gewährleistung der Erreichbarkeit von Lernorten (Betrieben, Berufsschulen, überbetriebliche Bildungsstätten) und Unterricht durch ein abgestimmtes
- Verhalten der Kommunen untereinander und mit den zuständigen Ministerien im Rahmen des Regionalmanagements (Berufs-Standorte), durch
- Ermöglichen von Distanzunterricht sowie durch einen leistungs- und anschlussfähigen ÖPNV.
- Verzicht auf die Erhebung von Bettensteuern für Übernachtungen zu Aus- und Fortbildungszwecken.
Stärkung des ersten Arbeitsmarktes durch
- Steigerung der Erwerbstätigkeit von Eltern über die Bereitstellung bedarfsgerechter kommunaler Kinderbetreuungsangebote und Ganztagsschulen, d.h. Betreuungsleistungen für unter Dreijährige, die Verbesserung der frühkindlichen Bildung in den Kindertagesstätten und die Gewährung von
- Ganztags- und Hausaufgabenbetreuung von Schulkindern in Unterrichts- und Ferienzeiten.
- Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit in enger Kooperation mit der gesamten Wirtschaft über eine Aufstockung der dafür erforderlichen Personalkapazitäten, gemeinsame Öffentlichkeitskampagnen, eine zügige Bearbeitung von Verdachtsfällen und die Ausschöpfung des geltenden Bußgeldrahmens.
Wirtschaftliche Potenziale in den Kommunen ausschöpfen durch
- Sicherung einer Mischung von Wohnen, Arbeiten und urbaner Produktion bei der Schaffung neuer Quartiere und Integration von Gewerbe bei der Innenentwicklung, etwa über entspre-chende Festsetzungen im Bebauungsplan oder Regelungen in städtebaulichen Verträgen.
- strukturierte, proaktive und frühzeitige Einbeziehung des Handwerks bei der Erarbeitung von Planungskonzepten für die Stadtentwicklung.
- Reduzierung des Aufwandes für Planungs- und Genehmigungsverfahren aller Art, um auch im Falle begrenzter Personalkapazitäten schnelle und rechtssichere Entscheidungen zu ermöglichen.
- Nutzung des „Bauturbos“ zur Förderung des Wohnungsbaus unter der Maßgabe der Siche-rung und Entwicklung von Flächen für bestehende und zukünftige gewerbliche Nutzung.
- Erhalt und Förderung der Nutzungsmischung in den Quartieren (Wohnen, Arbeiten und Ge-werbe).
- Steigerung der Attraktivität von Innenstädten, Stadtteilzentren sowie Ortskernen durch Erhalt der gewerblichen Vielfalt einschließlich des Handwerks unter Einbezug des jeweiligen Um-lands und deren Wechselbeziehung.
- Sicherung vorhandener Gewerbegebiete und Schutz von Gewerbe in integrierten Lagen vor anderen Nutzungsansprüchen und vor Verdrängung durch Wohnbebauung.
- konsequente Berücksichtigung handwerklicher Belange in der Bauleitplanung für eine geordnete und verlässliche Orts- und Stadtentwicklung.
- planungsrechtliche Absicherung von bestehenden Handwerksbetrieben sowie deren betriebliche Erweiterungsmöglichkeiten.
- ausreichende Verfügbarkeit für das Handwerk nutzbarer Gewerbeflächen.
- Aufwertung bestehender Gewerbegebiete und Nachnutzungskonzepte von Brachflächen und -gebäuden in Abstimmung mit der Wirtschaft.
- Ausschöpfung des Wohnraum-, Büro- und Gewerberaumpotenzials durch Aufstockung von Gebäuden und Nachverdichtung von bestehenden Wohnquartieren, Bürogebäuden, Super-märkten und Parkhäusern. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass die bereits ansässigen Betriebe nicht verdrängt werden.
Forcierung des kommunalen Umwelt- und Klimaschutzes durch
- beschleunigte Umsetzung der Programme zur energetischen Gebäudesanierung und der Nutzung regenerativer Energien bei öffentlichen Liegenschaften (Vorbildfunktion der öffentlichen Hand).
- Berücksichtigung von Handwerksbetrieben mit Prozesswärme- und Hochtemperaturwärmebedarf im Rahmen der kommunalen Wärmeplanungen sowie der korrespondierenden Netzaus-bauplanungen für Strom und Nahenergiesysteme.
- Ausbau von Systemen der dezentralen Energieversorgung unter Beteiligung des Handwerks, z.B. Photovoltaik, Wärmepumpen, Geothermie oder Biomasseblockheizkraftwerke.
- Verzicht auf einseitige Fokussierung auf Fernwärme, sondern Förderung erneuerbarer Energien durch regionale Initiativen. Unterstützung von Initiativen von Unternehmen für die Ent-wicklung von Nahwärme und Energienetzen insb. in Gewerbegebieten.
- strukturierte Weiterentwicklung der kommunalen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung und der sich aus Vorsorgegründen ergebenden Maßnahmen in den Kommunen mit Einbeziehung des lokalen Handwerks, seiner Potentiale und der für Betriebe entstehenden Risiken (Fassaden- und Dachbegrünung, technische Maßnahmen zum Extremwetter- und Hochwasserschutz etc.).
- Ausbau der erforderlichen Infrastruktur für eine technologieoffene Mobilitätswende, z.B. öffentliche und private Ladepunkte zum Ausbau der Elektromobilität, lastenradgeeignete Fahrradinfrastruktur, Wasserstofftankstellen.
- Eindämmung der Kostensteigerung für Abfallsammlung und -entsorgung durch konsequente Nutzung von technischen und organisatorischen Optimierungspotentialen.
- Ausbau von Strukturen für zirkuläre Wertschöpfung unter Einbindung des Handwerks - unter Berücksichtigung der Vorbildfunktionen der Kommunen und ihrer Einrichtungen.
Unternehmensbefragung
Im Vorfeld der Kommunalwahlen 2026 hat die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade die Einschätzungen ihrer Betriebe zu zentralen kommunalpolitischen Rahmenbedingungen erhoben. Ziel der Befragung war es, die Erfahrungen, Erwartungen und Herausforderungen handwerklicher Unternehmen systematisch zu erfassen und daraus wirtschafts- und mittelstandspolitische Handlungsbedarfe auf kommunaler Ebene abzuleiten. Die Ergebnisse liefern ein belastbares Stimmungsbild zur aktuellen Standortqualität aus Sicht des Handwerks und verdeutlichen zugleich die hohe Bedeutung kommunaler Entscheidungen für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort.
Die nachfolgenden Ergebnisse geben einen komprimierten Überblick über die Einschätzungen und Erwartungen der befragten Handwerksunternehmen und leisten zugleich einen Beitrag zur sachorientierten kommunalpolitischen Diskussion im Vorfeld der Wahlen 2026.
Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes, insgesamt jedoch zunehmend kritisches Meinungsbild hinsichtlich der kommunalen Standortbedingungen. Während ein Teil der Betriebe die Rahmenbedingungen weiterhin positiv bewertet, sieht eine ebenso große Gruppe deutliche Defizite bei Verwaltungsprozessen, Genehmigungsverfahren, der Verkehrsinfrastruktur sowie bei der steuerlichen und regulatorischen Belastung des Mittelstands. Besonders häufig benannt wurden der Wunsch nach einer stärkeren wirtschaftsorientierten Kommunalpolitik, einer spürbaren Beschleunigung und Digitalisierung administrativer Verfahren sowie nach verlässlichen Rahmenbedingungen für Mobilität, Erreichbarkeit und betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus verdeutlichen die Rückmeldungen der Betriebe, dass eine mittelstandsfreundliche Begrenzung kommunaler Steuern, Abgaben und Gebühren sowie eine stärkere Berücksichtigung handwerklicher Belange in kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen als wesentliche Voraussetzungen für Investitionen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit angesehen werden.