Symbolbild Handwerker installiert Wärmepumpe
Tomasz Zajda - stock.adobe.com

Erneuerbare EnergienFörderrichtlinie "Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe"

Diese Förderung soll Fachkräfte weiterqualifizieren für den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen.

Der Geltungszeitraum der Förderrichtlinie beginnt am 1. April 2023 und endet am 30. September 2025. Antragsberechtigt sind Unternehmen, denen Kosten durch relevante Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Dazu gehören zum einen Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima und zum anderen Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung sowie Unternehmen, die Energieberatungsleistungen anbieten. Als praxisnahe Qualifizierungsmaßnahme soll ein Vor-Ort-Coaching ("training-on-the-job") zu Wärmepumpen im Bestand für Handwerksbetriebe gefördert werden.

Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert.

Coachings werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Pro Antragsteller*in kann höchstens ein Coaching gefördert werden. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller*in begrenzt. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen zu den Anforderungen

 www.bafa.de

Anke Ott ist Ihnen bei Fragen gern behilflich. Schmitz / Handwerkskammer

Anke Ott

Bildungsmarketing

Rudolf-Diesel-Straße 9

21684 Stade

Tel. 04141 6062-40

Fax 04141 6062-91

ott--at--hwk-bls.de

Lange-Thorsten Fotostudio Gramann

Thorsten Lange

Bildungsmarketing

Dahlenburger Landstraße 62

21337 Lüneburg

Tel. 04131 712-453

Fax 04131 712-400

thorsten.lange--at--hwk-bls.de

Holz-van Hettinga-Holger Fotostudio Gramann

Holger Holz - van Hettinga

Bildungsmarketing

Hamburger Straße 234

38114 Braunschweig

Tel. 0531 1201-413

holz-van-hettinga--at--hwk-bls.de