EU-Verpackungsverordnung PPWR

Handwerksbetriebe sollten prüfen, was die neuen Vorgaben für sie bedeuten.

Symbolbild zur Verpackungsverordnung am Beispiel Konditorei: Eine Bäckerin und ein Bäcker begutachten Verpackungen
HWK FRM erstellt mit KI

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), dass das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ersetzt. Ziel ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken.

Die neuen Vorschriften gelten auch für Handwerksbetriebe, wobei für Kleinstunternehmen Ausnahmen greifen können. In welchem Umfang ein Betrieb von den neuen Vorgaben betroffen ist, hängt dabei vor allem von den verwendeten Verpackungen und der eigenen Rolle innerhalb der Lieferkette ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine erste Orientierung bietet die Rollenprüfung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Wenngleich viele neue Pflichten erst schrittweise ab 2027 beziehungsweise 2028 in Kraft treten, gelten ab sofort strenge PFAS-Grenzwerte, was sich vor allem auf den Bereich von Lebensmittelverpackungen auswirkt.

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