Datenschutzhinweise zur Meldung von unerlaubter Handwerksausübung / Schwarzarbeit
Wir informieren Sie nachfolgend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Übermittlung eines Hinweises auf mögliche unerlaubte Handwerksausübung oder Schwarzarbeit.
1. Verantwortlicher
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Burgplatz 2 + 2a
38100 Braunschweig
Friedenstraße 6
21335 Lüneburg
E-Mail: info@hwk-bls.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Wir haben für unsere Handwerkskammer zwei Datenschutzbeauftragte bestellt.
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Udo Kaethner
Johannisstraße 13
21335 Lüneburg
Telefon: 04131 712-205
Frank Twele
Burgplatz 2 + 2a
38100 Braunschweig
Telefon: 0531 1201-200
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hwk-bls.de
3. Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Hinweisen auf mögliche Fälle von unerlaubter Handwerksausübung oder Schwarzarbeit sowie ggf. zur Weiterleitung an die hierfür zuständigen Behörden.
4. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit den gesetzlichen Aufgaben der Handwerkskammern nach der Handwerksordnung sowie den Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.
5. Kategorien der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Meldung können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:
- Angaben zur hinweisgebenden Person (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Angaben zu der Person oder dem Unternehmen, auf die sich der Hinweis bezieht (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, KFZ-Kennzeichen)
- Angaben zum Ort und zur Art der beobachteten Tätigkeit
- sonstige beschreibende Angaben oder hochgeladene Dokumente bzw. Fotos
6. Empfänger der Daten
Ihre Angaben können – soweit dies zur Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist – an zuständige Behörden weitergeleitet werden, insbesondere an:
- Ordnungsbehörden
- Gewerbeämter
- Hauptzollamt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- weitere zuständige Ermittlungs- oder Aufsichtsbehörden
Innerhalb der Handwerkskammer erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der Bearbeitung des Vorgangs betraut sind.
7. Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Prüfung des Sachverhalts sowie ggf. zur Durchführung von Verwaltungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich ist. Anschließend werden die Daten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
8. Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Ohne entsprechende Angaben kann eine Bearbeitung des Hinweises oder eine Rückfrage zum Sachverhalt unter Umständen nicht möglich sein.
9. Hinweis zur Richtigkeit der Angaben
Bitte übermitteln Sie nur Hinweise, die nach bestem Wissen zutreffend sind. Vorsätzlich falsche Verdächtigungen können rechtliche Konsequenzen haben.
10. Betroffenenrechte
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover