Symbolbild 2 Impfpässe

07.04.2022: Für Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen tätig sind, gilt seit dem 16. März 2022 grundsätzlich eine Nachweispflicht - dies hat auch Relevanz für dort tätige Handwerkerinnen und Handwerker.Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Aktualisierte FAQs des Bundesgesundheitsministeriums: Handwerker, die im Rahmen eines einmaligen/nicht regelmäßigen Einsatzes in betreffenden Einrichtungen tätig sind, sind von der Impfpflicht grundsätzlich ausgenommen.



Symbolbild Geldscheine

24.01.2022: Selbständige können für die Zeiträume Juli - September 2021 und Oktober - Dezember 2021 Unterstützung beantragen. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde bis Ende März 2022 verlängert.Neustarthilfe Plus

Selbständige können für die Zeiträume Juli - September 2021 und Oktober - Dezember 2021 Unterstützung beantragen. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde bis Ende März 2022 verlängert.


Statue der Justitia mit Waage und Schwert – Symbol für Gerechtigkeit und Rechtsprechung


Sanduhr auf Kalender

12.01.2022: Für bestimmte systemkritische Bereiche gilt eine begrenzte Ausnahmebewilligung vom Verbot der Sonntagsarbeit und der zulässigen WochenarbeitszeitAllgemeinverfügung zum Arbeitszeitgesetz

Für bestimmte systemkritische Bereiche gilt eine begrenzte Ausnahmebewilligung vom Verbot der Sonntagsarbeit und der zulässigen Wochenarbeitszeit.


Nahaufnahme von Euro-Bargeld: Verschiedene Euro-Münzen und 50-Euro-Scheine gestapelt und nebeneinanderliegend

05.01.2022: Noch bis zum 31. März 2022 können Unternehmen ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährenSteuerfreier Corona-Bonus

Noch bis zum 31. März 2022 können Unternehmen ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren


Kinderbetreuung während der Arbeit

14.12.2021: Sonderregelung für Kinderkrankengeld wird für 2022 verlängertZusätzliche Kinderkrankentage

Die Kinderkrankentage wurden erneut um 10 zusätzliche Tage für jedes Elternteil erhöht.Der Anspruch gilt nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist.


13.12.2021: Bei medizinischer Notwendigkeit besteht in den Gesundheitsgewerken keine Pflicht zur 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regel.Medizinische Notwendigkeit entbindet von Testpflicht

Bei medizinischer Notwendigkeit besteht keine Pflicht zur 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regel.


22.11.2021: Die Beschlüsse müssen noch in eine Nds. Corona-Verordnung überführt werden.Bund-Länder-Beschluss vom 18. November

Die Beschlüsse müssen noch in Landesrecht überführt werden. Eine deutlich verschärfte Niedersächsische Corona-Verordnung mit strengen 2G- und 2Gplus-Vorgaben soll voraussichtlich am Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft treten.