07.04.2022: Für Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen tätig sind, gilt seit dem 16. März 2022 grundsätzlich eine Nachweispflicht - dies hat auch Relevanz für dort tätige Handwerkerinnen und Handwerker.Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Aktualisierte FAQs des Bundesgesundheitsministeriums: Handwerker, die im Rahmen eines einmaligen/nicht regelmäßigen Einsatzes in betreffenden Einrichtungen tätig sind, sind von der Impfpflicht grundsätzlich ausgenommen.