Bekanntmachung des Wahlleiters Auslegung des Wählerverzeichnisses

Information, Meldung, Nachricht, News, Aktuelles, Achtung
arthurdent - Fotolia.com

Das Wählerverzeichnis im Sinne des § 12 der Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) besteht aus der Handwerksrolle und dem Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Betriebe. Das Wählerverzeichnis liegt in der Hauptverwaltung Braunschweig in der Abteilung Handwerksrolle sowie in der Hauptverwaltung Lüneburg im Flur der Abteilung Handwerksrolle während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade bis 05. Dezember 2023, 16:30 Uhr, öffentlich aus. Bis dahin können Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses oder dessen Vollständigkeit bei der Handwerkskammer schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden; für nicht offenkundige Behauptungen sind Beweismittel beizufügen.

Braunschweig, den 29.09.2023
Der Wahlleiter
Rechtsanwalt
Götz-Rüdiger Kliesch