Vorsicht bei unbekannten ZeitarbeitsfirmenArbeitnehmerüberlassung
Handwerksbetriebe erhalten immer wieder Angebote unbekannter Personalvermittlungen aus dem In- und EU-Ausland. Personalverleihfirmen dürfen Arbeitnehmende in Deutschland jedoch nur verleihen, wenn sie über eine entsprechende Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügen.
Eine Übersicht aller in Deutschland zugelassenen Personalagenturen – rund 33.000 aus dem In- und EU-Ausland – finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.