Justiz, Recht, Gesetz, Verordnung
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Ein Überblick über neue Gesetze und Verordnungen, die Handwerksbetriebe kennen sollten.Änderungen und neue Gesetze im Juli 2021

KfW-Förderkredite werden günstiger

Die staatliche Förderbank gibt die Minuszinsen, die ihr am Kapitalmarkt berechnet werden, seit dem 1. Juli an Geschäftsbanken weiter, bei denen Kund*innen Kredite aus den KfW-Förderprogrammen beantragen. Der Zinssatz für die Endkreditnehmer*innen werde deutlich sinken, jedoch im positiven Bereich bleiben, teilte die KfW mit. 

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Corona-Hilfen werden verlängert

Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 verlängert. Seit Juli läuft die Wirtschaftshilfe unter dem Namen Überbrückungshilfe III Plus. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Auch die Neustarthilfe wird als Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 fortgeführt und ebenfalls erhöht (max. 12.000 Euro).

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Mindestlohn steigt

Zum 1. Juli hat sich sich der Mindestlohn um 10 Cent von 9,50 Euro auf 9,60 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist Teil einer auf zwei Jahren angesetzten Anpassung des Mindestlohns. Bis Ende 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro ansteigen.

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Verbot von Einwegplastik

Seit dem 3. Juli 2021 ist die Herstellung von Einwegartikeln aus Plastik EU-weit nicht mehr erlaubt. So dürfen Herstellerinnen und Hersteller unter anderem kein Besteck, keine kosmetischen Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen, Teller, Schalen und Trinkhalme aus Plastik mehr produzieren. Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Styropor sind ebenfalls verboten.  Händler und Restaurants dürfen Restbestände allerdings weiter ausgeben, damit diese nicht unbenutzt im Müll landen.

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Ende der Bundesnotbremse  und der Homeoffice-Pflicht

Die Regelungen des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes sind zum 30. Juni 2021 ausgelaufen. Damit entfällt auch die Verpflichtung für Unternehmen, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist.