Corona
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TZHs: Betretungs- und Besuchsverbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Die Handwerkskammer ordnet hiermit für die Technologiezentren der Handwerkskammer im gesamten Kammerbezirk ein Betretungs- und Besuchsverbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wegen des Corona-Virus an und bittet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.



Hintergrund: 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am 10. März 2020 die Gesundheitsämter angewiesen, die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung kontaktreduzierender Maßnahmen (Betreuungsverbote, Besuchsverbote) für Personen zu treffen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet gemäß Liste Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben.

Verschiedene Gebietskörperschaften im Kammerbezirk haben daraufhin Allgemeinverfügungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten erlassen. Die Handwerkskammer  Braunschweig-Lüneburg-Stade folgt diesen Verfügungen:

  1. Wer aus einem Corona-Risikogebiet zurückgekehrt ist, darf die Technologiezentren der Handwerkskammer an den Standorten Lüneburg, Braunschweig, Stade und Königslutter nicht besuchen.
  2. Dies gilt für alle Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in  einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das RKI aufgehalten haben.
  3. Als Aufenthalt gilt dabei aber nicht ein nur kurzzeitiger Kontakt zum Beispiel im Rahmen eines Tankvorgangs, einer üblichen Kaffeepause oder eines Toilettengangs.

Betriebsinhaber, die in den kommenden Wochen ihre Auszubildenden in eine Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in die Technologiezentren entsenden, werden vor Lehrgangsbeginn gebeten, eine Überprüfung hinsichtlich der oben gemachten Ausführungen vorzunehmen.

Sollte es zu betriebsseitigen Abmeldungen von Teilnehmern aufgrund dieser Verfügung kommen, bitten wir um Mitteilung an

Radoslaw Lakomski

Tel. 04131 712-338

Fax 04131 712-400

lakomski--at--hwk-bls.de